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ölverlust

Verfasst: 25. Jun 2010, 14:31
von woodstock
hallo

ich hab gestern beim putzen meiner windi gemerkt, das etwas öl rechts irgentwo rauskommen muss, könnte die steuerkettenspanner-dichtung evtl sein, oder ventildeckel-dichtung.
habs sauber abgewischt, und heute bei der heimfahrt is nu wieder öl da.
nun meine frage, is die reperatur bei der händlergewährleistung von einem jahr dabei?
oder muss ich des selber machen? bzw. machen lassen *smile

mfg woody

Verfasst: 25. Jun 2010, 15:45
von wbdz14
rein rechtliche betrachtet betrifft die gewährleistung mängel, die beim Gefahrenübergang bestanden haben. die dichtung hätte also schon beim Kauf undicht sein müssen.
würd´s aber trotzdem probieren, ansonsten ist die reparatur auch in eigenregie zu bewerkstelligen.

gruß winfried

Verfasst: 25. Jun 2010, 15:53
von woodstock
hallo

gefahrenübergang???? wattn det?
egal, ich werd es weiter überprüfen und mal sehn was des öl macht.
danke schon mal

woody

Verfasst: 25. Jun 2010, 17:40
von Acacius
Falls Du Dir Sorgen machst: Meine 1997er Freewind verliert Öl von mindestens zwei Dichtungen (der Motor ist einigermassen bekannt dafür glaube ich). Trotzdem ist die Menge so minimal dass das Problem nur optisch ist, Öl nachflüllen musste ich nie. Anderseits, sieht meine Suzi deswegen immer hässlich aus.

Ich würde erwarten dass der Händler vor dem Verkauf das Problem beseitigt hätte, bzw jetzt die Reparatur kostenlos übernimmt.

Verfasst: 25. Jun 2010, 22:47
von AoS
wbdz14 hat geschrieben:rein rechtliche betrachtet betrifft die gewährleistung mängel, die beim Gefahrenübergang bestanden haben. die dichtung hätte also schon beim Kauf undicht sein müssen.
Na bei Wikipedia steht zumindest folgendes
"jedoch können auch später auftretende Defekte Sachmängel sein, wenn sie schon bei Gefahrübergang im Keim angelegt waren "

Ölleck -> Vermutung einer unzureichenden Reparatur -> angelegter Sachmangel

Ohne Jurist zu sein und wohl wissend, dass bei Wikipedia oft Murks steht und dass die Sachmängelhaftung für den Normalverbraucher viel zu kompliziert angelegt ist, würde ich vom Bauch her eher in diese Richtung tendieren.

Denn mangelhaft ist in dem Fall, dass die Reparatur (an den Folgen erkennbar) unzureichend war. Das wird nicht aufgehoben, weil die Dichtung am ersten Tag (Gefahrenübergang) gehalten hat.

Grüße
Dirk

Verfasst: 25. Jun 2010, 23:18
von woodstock
ahhhhhhhhhhh...also heist *gefahrenübergang>>erster tag...
wieder was gelernt.
aber woher weis mann, ob die dichtung schon mal repariert wurde*dummfrag*
ich ruf den händler einfach mal an, mal sehn was der so spricht, oder fahr mal hin.
danke für die vielen antworten, eifach doll hier *blinzel

mfg woody

Verfasst: 26. Jun 2010, 17:11
von sauerländer
Hallo Woody
Mein Kumpel selbst Suziverrtragshändler würde Dir die UNDICHTIGKEITEN
Kostenlos beseitigen (Gewährleistung}
Gruß Jürgen

Verfasst: 29. Jun 2010, 10:00
von woodstock
morgen
so, grad eben beim händler gewesen. der sagte gleich issn verschleissteil, darauf ich, war scho vom anfang an,was ja auch so war.
bin nur in letzter zeit mehr gefahren, dann war es mehr ölverlust.
nun hat er das teil bestellt und ruft mich an wenns da is.
mal sehn wanns klappt.

mfg woody

Verfasst: 12. Jul 2010, 22:47
von woodstock
hallo

soderle, kaum wartet mann zwei wochen, ist die dichtung *schon* gewechselt.... :roll:
mal sehn ob sie dicht hält, wenigstens ohne weitere probleme auf *gewährleistung* repariert worden.
es geschehen noch zeichen und wunder 8)

mfg woody