Hi,
es ist ja gerade die Jahreszeit der Versicherungrechnungen und -wechsel. Es lohnt sich ggfls. 'mal nachzuforschen, ob sich was durch Tarif- oder Versicherungswechsel sparen läßt.
Habe gerade meine Rechnung 2008 von rd. 77 € auf 43 € gesenkt ! Bei m.E. verschmerzbaren Schmälerungen der Leistungen.
Gruß
ruhri
Versicherung
- Nordluecht
- schaut sich noch um
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- Registriert: 24. Nov 2007, 01:30
- Wohnort: Schleswig Holstein
leider habe ich das zu spät gelesen....
@Blaubaer
ich meine, dass trotz des Abschlusses im Mai der Auslauf zum Ende des Kalenderjahres gültig ist. Siehe nachstehender Text :
Kfz-Versicherungswechsel
30.11. - Stichtag für Kfz-Versicherungswechsel
Am Schluss eines jeden Jahres enden die Laufzeiten der Kfz-Versicherungsverträge. Wer zum 1. Januar des kommenden Jahres zu einer anderen Versicherung wechseln will, der muss bis zum 30.11. seine bisherige Versicherung gekündigt haben. Kfz-Versicherungsverträge werden in der Regel mit einer Laufzeit von einem Jahr abgeschlossen. Geht bis zum Ablauf der vereinbarten Frist keine Kündigung von Versicherungsnehmer oder Versicherer ein, so verlängert sich die Versicherung um ein weiteres Jahr.
Die meisten Kfz-Versicherungen beginnen ab dem 1. Januar eines Jahres zu laufen. Die Kündigungsfrist beträgt bei Versicherungen im allgemeinen 3 Monate zum Ablauf des Versicherungszeitraumes. Von dieser Regel macht die Kfz-Versicherung eine Ausnahme. Hier beträgt die Kündigungsfrist nur 1 Monat zum Ende des Versicherungszeitraumes. Aus diesem Grund ist der 30.11. eines jeden Jahres der Stichtag für alle, die ihre Kfz-Versicherung wechseln wollen.
ich meine, dass trotz des Abschlusses im Mai der Auslauf zum Ende des Kalenderjahres gültig ist. Siehe nachstehender Text :
Kfz-Versicherungswechsel
30.11. - Stichtag für Kfz-Versicherungswechsel
Am Schluss eines jeden Jahres enden die Laufzeiten der Kfz-Versicherungsverträge. Wer zum 1. Januar des kommenden Jahres zu einer anderen Versicherung wechseln will, der muss bis zum 30.11. seine bisherige Versicherung gekündigt haben. Kfz-Versicherungsverträge werden in der Regel mit einer Laufzeit von einem Jahr abgeschlossen. Geht bis zum Ablauf der vereinbarten Frist keine Kündigung von Versicherungsnehmer oder Versicherer ein, so verlängert sich die Versicherung um ein weiteres Jahr.
Die meisten Kfz-Versicherungen beginnen ab dem 1. Januar eines Jahres zu laufen. Die Kündigungsfrist beträgt bei Versicherungen im allgemeinen 3 Monate zum Ablauf des Versicherungszeitraumes. Von dieser Regel macht die Kfz-Versicherung eine Ausnahme. Hier beträgt die Kündigungsfrist nur 1 Monat zum Ende des Versicherungszeitraumes. Aus diesem Grund ist der 30.11. eines jeden Jahres der Stichtag für alle, die ihre Kfz-Versicherung wechseln wollen.
mfg
Nordluecht Jürgen
Grüsse aus dem Land zwischen den Meeren
Wenn du eine hilfreiche Hand suchst, findest du sie am unteren Ende deines Armes.
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