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Nebelscheinwerfer an der Freewind

Verfasst: 21. Jul 2007, 13:42
von a-dalli
Hallo,
da ich ja Bastelstunde in der Garage hatte,Bilder vom Kettenschutz im anderen Beitrag,habe ich auch endlich meine Micro-Nebelscheinwerfer
an der Freewind angebracht.

Bild

Sie werden allerdings auch bei gutem Wetter eingeschaltet,nicht ganz StVZO konform,aber egal,Hauptsache ich werde von Autofahrern besser wahrgenommen.
Die Lichtmaschine verkraftet es ohne Probleme,da in den Lampen 35Watt H3 Birnen sitzen. :idea:
Gruss Axel

Verfasst: 21. Jul 2007, 14:00
von Maad
Wenn man nur einen Nebelscheinwerfer verbauen wüd,e würde der sogar gut hinter diese kleine Mittelblende passen. Oder täuscht das jetzt?

LG
Marek

Verfasst: 23. Jul 2007, 17:55
von a-dalli
Hi,
vom Platz her, passt da ein Scheinwerfer ,jedoch ist dann die Frage,wo befestigen :?:
Denn da ist nix,um einen Halter zu basteln ist da wenig Platz, der Scheinwerfer soll ja so wenig wie möglich wackeln.
Gruss Axel

Verfasst: 24. Jul 2007, 07:52
von ruhri
Hi,
perfekt wäre ja, wenn man die "Nasenlöcher" nutzen könnte.
Darf man eigentlich zwei Nebelscheinwerfer am Moped haben ?

Gruß
ruhri

Verfasst: 24. Jul 2007, 09:28
von a-dalli
Darf man 2 Nebelscheinwerfer haben :?: :?:
Ich hab versucht mich vorher schlau zu machen,Verkehrsportal.de.
So viel Meinungen/Vorschriften/EU-StVZO-Recht ,ja-nein, ect.,typisch Deutsch eben.
Ich habe es sein gelassen und auf meine Weise behandelt:
Was nicht ausdrücklich verboten ist,ist eben erlaubt,wie könnte man sonst auf die Idee kommen den Spritzschutz/Radabdeckung :!: zu entfernen :wink:
Zum Tüv hat sie ja 2 Jahre Zeit und die Rennleitung hat auch noch nichts gesagt,bin schon 2 x in der Kontrolle gewesen :(
Gruss Axel

Verfasst: 24. Jul 2007, 12:48
von Free Windy
Hallo,

hier mal ein Auszug aus der StVZO:

§ 50 Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht
Erläuterung Nr. 9 (StVZO Kirschbaum-Verlag)

An Krad mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr
als 50km/h müssen angebracht sein:
– 1 Scheinwerfer für Fern- u Abblendlicht
oder
– 1 Scheinwerfer für Fernlicht u 1 Scheinwerfer für Abblendlicht
oder
– 1 Scheinwerfer für Fern- u Abblendlicht u 1 Scheinwerfer für Fernlicht;
ferner darf ein Nebelscheinwerfer vorhanden sein.
Nach der Rili 93/92/EWG u der ECE-R 53 sind sowohl ein oder zwei Scheinwerfer
für Fernlicht, ein oder zwei Scheinwerfer für Abblendlicht als auch ein oder zwei
Nebelscheinwerfer zul.



Erläuterung Nr. 2 (StVZO Kirschbaum-Verlag)

(2 a) Krad müssen auch am Tage mit Abblendlicht fahren.
(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am
Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer
eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts
die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne
Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlussleuchten
dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger
als 50 m beträgt.

§ 52 StVZO
Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten
(1) Außer mit den in § 50 vorgeschriebenen Scheinwerfern zur Beleuchtung
der Fahrbahn dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge mit 2 Nebelscheinwerfern
für weißes oder hellgelbes Licht ausgerüstet sein,
Krafträder, auch mit Beiwagen, mit nur einem Nebelscheinwerfer. Sie
dürfen nicht höher als die am Fahrzeug befindlichen Scheinwerfer für
Abblendlicht angebracht sein.

Der TÜV-Süd meint dazu

Nebelscheinwerfer
Allgemeine Hinweise
Nach deutschem Recht ist nur ein Nebelscheinwerfer zulässig, nach EG-Recht (Anhang IV zur Richtlinie 93/92 EWG) dürfen auch zwei solche Scheinwerfer montiert werden. Farbe: Weiß oder Hellgelb.

Anbauvorschriften
Nebelscheinwerfer dürfen nicht höher als die Scheinwerfer für Abblendlicht angebracht werden. Das EGBasis Recht schreibt für sie eine Mindesthöhe von 25 cm über der Fahrbahn vor und – bei zwei Nebelscheinwerfern
– eine symmetrische Anordnung zur Fahrzeugmitte ("Längsmittelebene").

Schaltvorschriften
Ein separater Schalter für Nebelscheinwerfer ist geboten;
beim Einschalten müssen die Schlussleuchten und die Kennzeichenbeleuchtung mitbrennen. Bei zwei Nebelscheinwerfern nach EG-Recht muss auch das Abblendlicht mitbrennen.

Alles klar?


Free Windy

Verfasst: 26. Jul 2007, 08:14
von ruhri
Hi,
d.h., die Frage, ob ein oder zwei Nebelscheinwerfer dran dürfen , hängt davon ab, ob ich mich dem europäischen recht mehr verpflichtet fühle als dem deutschen ? Äh, na gut.
Zusätzliches Licht finde ich wg. verbesserter Sichtbarkeit wichtig. Aber sind die 70 Watt dauernd zusätzlich wirklich i.O.? Wenn ich bei Standgas die Helligkeitsschwankungen des Scheinwerfers im Takt des Blinkers sehe, denke ich immer, dass da wenig Reserven sein können (kann ich eigentlich zwecks Nachmessen des Stroms einen Batterieanschluss bei laufendem Motor lösen ?)

Gruß
ruhri

Verfasst: 26. Jul 2007, 11:37
von Tron
ruhri hat geschrieben:Hi,
d.h., die Frage, ob ein oder zwei Nebelscheinwerfer dran dürfen , hängt davon ab, ob ich mich dem europäischen recht mehr verpflichtet fühle als dem deutschen ? Äh, na gut.
Zusätzliches Licht finde ich wg. verbesserter Sichtbarkeit wichtig. Aber sind die 70 Watt dauernd zusätzlich wirklich i.O.? Wenn ich bei Standgas die Helligkeitsschwankungen des Scheinwerfers im Takt des Blinkers sehe, denke ich immer, dass da wenig Reserven sein können (kann ich eigentlich zwecks Nachmessen des Stroms einen Batterieanschluss bei laufendem Motor lösen ?)

Gruß
ruhri
Zur Rechtslage:
Höheres Recht "bricht" niedrigeres Recht, d.h. durch die europ. Vorschriften hast Du, egal wo in der EG, keine Probs mit dem nationalen Recht.
Daher fahre ich selber auch zwei Hella-Nebelscheinwerfer auf meinem Sturzbügel spazieren.

Zum Energieverbrauch:
Such mal im Froum nach Strom, Verbauch oder direkt nach Lichtmaschine, da gab es mal nen Spitzenbeitrag vom Technikpapst.
Ansonsten kurz in das Werkstatthandbuch oder die Buchelli-Rep-Anleitung gucken. Da kannste die mögliche Belastung der Lima auch ermitteln.
Bei mir sind wie geschrieben zwei Leuchten a 35W verbaut. Die Lima machts gem. Bücher und Technikpapst so gerade noch mit. 55W-Birnen würden Batteriestrom verbrauchen, die Lima kommt nicht nach. Ebenso ist es, wenn ich zu meinen 70W-Zusatzleistung noch die Heizgriffe anschalte.
Aber:
Sehen und gesehen werden ist mir im Öcher-Regenloch sehr wichtig. Im Winter muß ich auch das Moped fahren und mit angefrohrenen Griffeln bremst es sich halt schlecht, daher müssen die Griffe auch schon mal glühen. Die Bat. ist aber nicht innerhalb von ein paar Minuten leer!
Deshalb kann man auch unter Vollast (mit Stromafterburner) fahren, dann muß die Kiste halt hin und wieder an das Ladegerät.

Tron

PS.:
Meine Maschine & die Bat. (immer noch die erste) sind 9 Jahre alt.
Bat. die täglich gebraucht und ordentlich entladen/geladen wird, die hält auch!

P.S.2:
Wenn einer ne gute Bezugsquelle für H3 35Watt Lampen hat, dann her damit!
Die Freewind killed die H3-Birnchen ganz gern und wenn nicht die, dann die Schlaglochalleen in belgique.
Die Sonderausgabe der H3-Birnen ist im öcher Raum sau teuer.
Daher wären mir Bezugsquellen für die H3 lieb.

Verfasst: 26. Jul 2007, 13:37
von Maad
>>Höheres Recht "bricht" niedrigeres Recht, d.h. durch die europ.
>>Vorschriften hast Du, egal wo in der EG, keine Probs mit dem nationalen
>>Recht.

Im Prinzip stimmt das. Probleme kann es dennoch geben, wenn man auf der Falschen trifft. Bestes Beispiel ist ja die hintere Radabdeckung. Aber bei Nebelscheinwerfern wird es da mit Sicherheit keinerlei Probleme geben, weil es ja etwas für die Sicherheit ist.

LG
Marek

Verfasst: 27. Jul 2007, 11:25
von Big_A
@ a-dalli:
was sehe ich dann da für schicke Gabelschützer an Deiner FW?
Oder ist das nur eine seltsame Reflektion auf dem Foto?
Kannst Du davon mal ein größeres Foto posten?

Danke und linke-Hand-Gruß

Verfasst: 27. Jul 2007, 20:55
von a-dalli
Hi,
die Gabelprotektoren gab es vor ein paar Jahren von Kern-Stabi,heute nicht mehr, :cry: (ich weiß,muß mal geputzt werden :wink: ).

Bild

Gruss Axel

Verfasst: 29. Jul 2007, 13:06
von Tron
Maad hat geschrieben:>>Höheres Recht "bricht" niedrigeres Recht, d.h. durch die europ.
>>Vorschriften hast Du, egal wo in der EG, keine Probs mit dem nationalen
>>Recht.

Im Prinzip stimmt das. Probleme kann es dennoch geben, wenn man auf der Falschen trifft. Bestes Beispiel ist ja die hintere Radabdeckung. Aber bei Nebelscheinwerfern wird es da mit Sicherheit keinerlei Probleme geben, weil es ja etwas für die Sicherheit ist.

LG
Marek
Da ich mal ne halbjuristische Ausbildung genießen durfte, würd ich mich schon auf so nen deutschen Gesetzeshüter freuen :D
Dazu könnt ich ihm noch ein Dekragutachten in Kopie um die Ohren schlagen, welches ich für den von Dir befürchteten Fall immer dabei habe.
Das Teil war ganz einfach im Netz zu finden.
Darüber hinaus haben mich auch schon mal zwei Grün-Weiße wegen der Dinger angesprochen, aber nicht zum schimpfen, sondern weil sie die für sich selber sehr interessant fanden.
Ich denke, wenn man die Zusatzleuchten auch nur in den erforderlichen Fällen einsetzt, dann klappts auch mit der Rennleitung.
Prollt man dagegen immer damit rum, so nach dem Motto, guck mal was für´n Christbaum ich habe (und ich fahr keine Goldwing), dann zieht man den Ärger der Polizei auf sich.

Tron

P.S.:
Hier noch ein Bild meiner Montage:
Bild
(Hab wegen der Reflexionen an der Gabel keine Probleme)

Verfasst: 29. Jul 2007, 16:22
von ruhri
Tron hat geschrieben:Ich denke, wenn man die Zusatzleuchten auch nur in den erforderlichen Fällen einsetzt, dann klappts auch mit der Rennleitung.
Prollt man dagegen immer damit rum, so nach dem Motto, guck mal was für´n Christbaum ich habe (und ich fahr keine Goldwing), dann zieht man den Ärger der Polizei auf sich.)
Hi,
zur besseren Sichtbarkeit zu Zeiten der PKW-Taglichtempfehlung wäre es natürlich schön, Zusatzscheinwerfer immer anzuhaben ... .

Gruß
ruhri

Tagesfahrlicht

Verfasst: 30. Jul 2007, 12:51
von Tron
Hi,
zur besseren Sichtbarkeit zu Zeiten der PKW-Taglichtempfehlung wäre es natürlich schön, Zusatzscheinwerfer immer anzuhaben ... .

Gruß
ruhri
Da sagst Du was. So einen Schei... können sich auch nur Dosentreiber ausdenken.

Tron
(der hoft, dass wir nicht zukünftig die gelben Plastikwarnwesten dauernd tragen müssen)

Verfasst: 30. Jul 2007, 17:38
von a-dalli
Hi,
zur besseren Sichtbarkeit zu Zeiten der PKW-Taglichtempfehlung wäre es natürlich schön, Zusatzscheinwerfer immer anzuhaben ... .
jetzt haben die schon 4,6,8....Airbags,ABS,ESD,usw.und brauchen noch mehr Licht :wink:
(der hoft, dass wir nicht zukünftig die gelben Plastikwarnwesten dauernd tragen müssen)
oder ne orange Rundumkennleuchte auf`n Helm :P
Gruss Axel