Der Fall Scheffler

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andreas
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Der Fall Scheffler

Beitrag von andreas »

Trauriger Sieg
Das Landgericht Koblenz hat im Fall Scheffler einen Vergleich angeboten. Gerhard Scheffler hat ihn angenommen. Er erhielt damit zwar Recht, aber sein Recht bekam er doch nicht. Die Geschichte eines »aufgezwungenen« Kompromisses.

In Filmen, die im Mafia-Milieu spielen, kommt es mitunter vor, dass da einer sagt: »Ich mache Ihnen jetzt ein Angebot, das Sie einfach nicht ablehnen können.« Krimifreunde wissen: Rabiater kann eine Frohung nicht sein..
Deutsche Gerichte sind nicht mafiös - wo kämen wir denn da hin? Nach Sizilien etwa oder in die Bronx? Deutsche Gerichte drohen auch nicht, nein, sie weisen nur freundlich, aber bestimmt darauf hin, dass es »einer weiteren Sachverhaltsaufklärung« bedarf.
Neun Jahre nach dem tödlichen Bitumen-Unfall Joachim Schefflers ist dem Landgericht Koblenz eingefallen, dass es, um diesen Fall zu entscheiden, unbedingt wissen müsse, wo genau die konkrete »Wegrutschstelle« des Motorrads sich befunden habe. Wenn die eruiert sei, könnten die bereits eingeholten Gutachten dementsprechend ergänzt oder neue eingeholt werden. Doch selbst wenn auch diese Expertisen zu seinen Gunsten ausfallen würden, dürfe Gerhard Scheffler, der Vater des verunglückten Motorradfahrers, einen »gänzlichen Prozessgewinn« nicht erwarten, warnt die Vorsitzende Richterin Sicher dagegen seien ihm noch mehr Kosten, noch mehr Zeitaufwand.
Drei Jahre und mehr, schätzt Schefflers Anwalt, der versierte Verkehrsjurist Jürgen Lachner (siehe Interview Seite xx), könne sich der Prozess dann noch hinziehen.
Gerhard Scheffler wird im Januar 79 Jahre alt. Seit neun Jahren streitet er um die Ehre seines Sohnes, dem man anfangs unterstellt hat, er sei an seinem tödlichen Unfall selbst schuld gewesen. Gerhard Scheffler ist nicht müde geworden, er ist es nur müde, einen Prozess weiterzuführen, den er, wie die Richterin betonte, nicht »gänzlich gewinnen« kann. Heißt nichts anderes als: Natürlich können sie dieses Angebot ablehnen, aber seien Sie sich bewusst: Mehr als ich Ihnen jetzt anbiete, bekommen Sie eh nicht. Eher weniger. Und das irgendwann.
Gerhard Scheffler hat diesen Vergleichsvorschlag angenommen. Und der sieht wie folgt aus: Eigentlich bekommt er fast auf der ganzen Linie Recht. 20 Prozent von seinen Forderungen müsse er sich zwar abziehen lassen wegen der »vom Motorrad ... ausgehenden Betriebsgefahr«. Das machen Gerichte seit Jahren so. Dann nämlich, wenn der Nachweis der Unabwendbarkeit des Unfalls nicht hundertprozentig geführt werden könne. Deshalb auch das Insistieren auf die »konkrete Wegrutschstelle«. Letztlich ein sinnloses Begehren. Denn dass die Reibwerte an der Unfallstelle zu gering waren, hat bislang noch keines der mit diesem Fall beschäftigten Gerichte bezweifelt. Und gesetzt den Fall, ein neues Gutachten würde tatsächlich beweisen, Joachim Scheffler sei an einer Stelle weggerutscht, die bislang noch nicht gemessen wurde - was hätte diese Erkenntnis gebracht? Nichts. Kurz nach dem Unfall wurde die Straße neu asphaltiert. Wer will da noch nachmessen?
Irgendwie scheint sich das Landgericht der Irrwitzigkeit seines eigenen Ansinnens bewusst, denn es zieht Scheffler trotz des Fehlens dieses angeblich so bedeutsamen Gutachtens »lediglich« zehn Prozent der Schadenssumme ab - »wegen des offenen Beweisergebnisses«.
So gesehen erhält Scheffler also zu 70 Prozent Recht. Nicht nur das zeigt, so Anwalt Lachner, »dass das Landgericht die Verschuldungshaftung ausschließlich auf Seiten des beklagten Landes sieht«. Heißt im Klartext: Das Land ist schuld.
Allerdings drängt sich der Eindruck auf, dass das Landgericht auf jeden Fall vermeiden will, dies auch in einem rechtskräftigen Urteil zu bestätigen. Was ja vielleicht damit zusammenhängen mag, dass Landgerichte eventuell und tendenziell dazu neigen könnten, die Verantwortlichkeit beim beklagten Land als eigenem Arbeitgeber eben nur eingeschränkt sehen zu wollen. Gewaltenteilung, so heißt es, sei eines der Fundamente dieses Staates. Es könnte sich lohnen, dieses Fundament wieder einmal etwas genauer unter die Lupe zu nehmen. Vielleicht wächst da irgendwo was zusammen, was definitiv nicht zusammen gehört - Exekutive und Justiz nämlich.
Nachdem er das Schreiben der Richterin gelesen und mit seinem Anwalt gesprochen hatte, rief Gerhard Scheffler bei MOTORRAD an, und er fragte, ob wir sein Einlenken als Verrat an der Redaktion, als Verrat an den Lesern, die ja das Geld für seinen Berufungsprozess gespendet hätten, sehen würden. Wir sind uns sicher, dass wir für alle Leser sprechen, als wir sagten: »Tun Sie, was Sie für richtig halten.«
Und wir halten für richtig, was Scheffler tat. Ein Angebot anzunehmen, das man nicht ablehnen darf.
Scheffler tat es weh, diesen Kompromiss anzunehmen, weil er sein Ziel nicht erreicht hat, die tatsächlich Schuldigen zur Rechenschaft zu ziehen. Und er begreift bis auf den heutigen Tag nicht, warum zwölf Tage nach seinem Sohn ein anderer Motorradfahrer, Guido Rübhausen, an derselben Stelle der B 257 sterben musste - ein sinnloser, weil vermeidbarer Tod.
7000 Euro hat das Gericht Scheffler zugesprochen, das sind gerade mal 44 Prozent der Summe, die er eingeklagt hat. Dass das so wenig ist, liegt auch an Versäumnissen seines vom ADAC gestellten Anwalts in der ersten Instanz, der obendrein vergessen hatte, ein Schmerzensgeld einzufordern. Einen engagierten Rechtsbeistand konnte sich Scheffler erst nach den Spenden der MOTORRAD-Leser leisten - nachdem der ADAC den Rechtsschutz für die zweite Instanz verweigert hatte. Deshalb muss sich Scheffler jetzt beispielsweise vorrechnen lassen, dass er lediglich die Erstbepflanzung des Grabes seines Sohnes in Rechnung stellen dürfe, nicht aber die gesamte Grabpflege. Das schmerzt, weil diese »Peinlichkeiten«, so Scheffler, leichthin hätten vermieden werden können.
Das schmerzt noch aus einem anderen Grund. Da das Gericht die Forderungen Schefflers so auf 44 Prozent herunterrechnen kann, muss er – das ist nun mal die Crux der richterlichen Kostenentscheidung - 56 Prozent der Verfahrenkosten tragen. Gut 70 000 Mark haben die MOTORRAD-Leser gespendet, und das dürfte gerade so reichen für die bereits gelaufene Berufung vor dem Oberlandesgericht sowie den jetzt nicht stattfindenden zweiten Prozess vor dem Landgericht, dem das OLG schlampige Arbeit nachgewiesen hat. 35 000 Mark hat Scheffler selbst draufgelegt, jetzt kriegt er 7000 Euro zurück. Und das, obwohl er, eigentlich, Recht bekam.
Manchmal drängt sich der Eindruck auf, als mutiere der Rechts- zum Rechtsmittelstaat. Wehe dem, der in die Mühlen der Justiz gerät und keine Rechtsschutzversicherung hat. Der zahlt Gutachten und Gegengutachten, Gegengegen- und Gegengegengegengutachten, bis er schwarz oder pleite wird.
Gerhard Scheffler, ein gesetzestreuer Bürger, hätte sich früher nicht vorstellen können, einmal am Rechtsstaat zu zweifeln. Jetzt tut er es.

MOTORRAD 26/2003 Seite 44
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Beitrag von Doc »

..wird wohl noch `ne Weile dauern bis ich DAS (!) begriffen hab`....
(wenn überhaupt)..

Klingt alles irgendwie wie: Schei.. !

Gruß

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Susi-Freewind
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Traurig...

Beitrag von Susi-Freewind »

... kann man nicht anders sagen...
Momentan ohne Eintopf... aber bald wieder mit! :-)
Pfälzer
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Beitrag von Pfälzer »

Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand...
Von einem Gericht sollte man keine Gerechtigkeit, sondern ein Urteil erwarten...

:cry:
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andreas
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der Fall Scheffler

Beitrag von andreas »

für die die nicht genau wissen worum es ging - hier eine recht gute Zusammenfassung der Ereignisse, die ich im Netz gefunden habe: http://home.bawue.de/~matthead/jo/joachim.html
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