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Tacho Umbau

Verfasst: 12. Mai 2020, 19:22
von Airemperor
Hallo zusammen,

hat jemand hier diesen Tacho verbaut?

https://www.amazon.de/dp/B07V7ZMZ8J/ref ... UEbVF092E3

Und auch programmiert?

Gruß,

Markus

Re: Tacho Umbau

Verfasst: 17. Sep 2020, 09:18
von Vau_Zwo
China Müll ohne Zulassung, das scheitert beim ersten tüvtermin, lass lieber und kauf t&t Acewell oder Koso, weil lang hält der eh nicht

Re: Tacho Umbau

Verfasst: 18. Sep 2020, 11:01
von Airemperor
Kleines Update:

Tacho funzt einwandfrei, aber die Anleitung ist echt schlecht.
Also man sollte Grundkenntnisse haben was "Elektro-Gedöns" angeht um den zu verkabeln.
Speziell bezogen auf Freewind: Tacho und Drehzalsignal werden problemlos verarbeitet. Ob die Tankanzeige funktionieren "würde" kann ich nicht sagen weil ich keinen Geber mehr habe.
Der Rest, also alle Kontrollämpchen sind easy zu verkabeln.

Und natürlich ist der beim TÜV genauso wenig ein Problem wie die Tachos von anderen Herstellern.

Re: Tacho Umbau

Verfasst: 19. Sep 2020, 13:56
von Vau_Zwo
Glückwunsch, nur beim TÜV liegst du daneben, die von mir genannten hersteller haben alle eine ABE und somit beim TÜV kein Problem, wenn er deinen Tacho anschaut und kein E Zeichen oder ähnliches drauf ist, nö Chance

Re: Tacho Umbau

Verfasst: 28. Sep 2020, 11:34
von Airemperor
Der TÜV schaut den Tacho bei Umbauten deren Eintragungen immer an. Denn er muss den abgelesenen Kilometerstand notieren.
Die ABE Beis Kost und Konsortien ist nur ein Kundenfang-Argument das leider immer wieder sehr gut funktioniert. Ist natürlich für den TÜV Prüfer auch easy dann. Aber entscheidend ist die gesetzliche Grundlage. Und die ist nun mal eben in D zunächst mal die StVZO. (Im Tacho Fall der Paragraph 57 falls du mal nachlesen willst)
Und dann kommt eben noch das ganze EU Gedöns dazu. Sprich: ist die Karre in D zugelassen darfst du damit auch in anderen EU-Löndern rumgurken bzw. sie dort zulassen. Neufahrzeuge haben deswegen ein sogenanntes COC Papier für die EU.
Falls dich die EU Bestimmungen interessieren dann siehe www.eur-lex.europa.eu (das tut man sich aber nur ungern freiwillig an)

Und Ann geht es erstmal los beim TÜV. Nimm also irgend ein Teil am Moped mit Entweder ABE oder E Nummer oder beidem, oder nichts von beidem.

Z.B. mein Endtop von GPR. Der hat eine E Nummer und eine ABE. Die ABE sagt zunächst mal nur dass der Auspuff an sich geeignet ist für den Betrieb. (in dem Fall für den Betrieb am Motorrad) aber das war es auch schon. Andere Länder, ander Lärmvorschriften. Könnte also sein dass er in manchen Ländern erlaubt ist, in anderen eben nicht. Da würde dann der TÜV entscheiden ob er ihn einträgt oder nicht. Entweder anhand der Geräuschwerte wie sie in der ABE stehen oder eben per Messsung.
Aber da der Endtopf auch zusätzlich die E Nummer hat ist damit bestätigt dass er die Bedingungen aller EU Länder einhält. Also einfach dran basteln und fahren. Und bei Kontrolle E-Nummer zeigen und fertig.
Deswegen werden die Endtöpfe mit verschiedenen DB Killern ausgeliefert. In Italien ist der lauter als in D. Den darf der Italiener dann auch fahren. Mit seinem Italienischen Kennzeichen sogar in D. Ich aber nicht. (Klingt gemein, ist aber so)

Meine Stahlflexleitungen haben nur eine ABE, aber keine E Nummer. Soll heissen: Der Hersteller hat nachgewiesen dass sie geeignet sind für mein Moped. Aber der TÜV muss drüber schauen und eintragen. Da geht es dann auch um Dinge wie sachgemässe Anbringung, nicht geknickt, Funktion gewährleistet, etc....

Und dann gibt es eben die Teile Ohne alles.
Beispielsweise den Auspuff eines anderen Motorrades von mir. Das ist ein Eigenbau. Den schaut sich der TÜV dann an und bestätigt die
-Eignung (z.B. dass er nicht aus Kokosfasern oder Knetmasse hergestellt ist)
-Einhaltung der Vorschriften (Lärmmessung)
-Anbringung (keine scharfen Kanten, evtl die Position, Größe, etc...
Wenn das dann alles passt gibt es den Eintrag in die Papiere. Hersteller bin dann ich. Und Ich darf sogar eine Nummer wählen die ich drauf mache oder einen Namen der dann eingetragen wird, damit die Beamten bei einer Kontrolle sehen dass der Auspuff am Moped auch der ist der in den Papieren steht.
Wichtig zu wissen: bei so einer Aktion ist das Baujahr des Fahrzeugs entscheidend. Das Motorrad ist von 1984. Also gelten auch die Bestimmungen von 1984. Da war noch etwas mehr Lärm erlaubt wie heute. Wenn also in den Papieren nichts über das Geräusch steht darf er die gesetzlichen Werte von 1984 als Grundlage nehmen. Aber BMW hat eben schon damals einen Wert rein geschrieben der unterhalb des Gesetzlich zulässigen war und dann gilt eben der.

Da gab es immer wieder Änderungen. Daher kommen dann solche Dinge wie Ochsenaugenblinker erlaubt bis Jahrgang XXX, danach aber nur noch wenn hinten trotzdem Blinker dran sind etc....
Ein Rückspiegel ausreichend bis Baujahr XXX, danach müssen es zwei sein.....

Kommen wir also zurück zum Tacho:
Bestimmt hast du dir jetzt die StVZO und die Lex-Europa komplett rein gezogen... (tu's lieber nicht, das ist nur was für Masochisten...)
Jedenfalls steht da drin dass der "Geschwindigkeitsmesser"
-je nach Fahrzeug vorgeschrieben ist, sofern die Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit über 30km/h liegt
-vom Fahrer im Betrieb zu sehen sein muss
-mit einer Distanzmessungseinrichtung kombiniert sein darf (diese darf 4 Prozent Abweichung haben)
-ab Baujahr XXX beleuchtet sein muss
-etc. etc. etc.

Dein TÜV Prüfer kann also Kraft seines Amtes entscheiden ob das was du da dran gebaut hast geeignet ist (kleines Windrad mit Anzeige könnte ein Problem werden) und ob es die Vorschriften einhält.
Und wenn es das tut kann er es auch eintragen.

In der Praxis sieht das dann je nach Prüfer dann eben unterschiedlich aus.

-Deiner will die ABE sehen um sich die Arbeit zu sparen nach den Vorschriften zu schauen. (Frage: hat dein Prüfer den Tacho in die Fahrzeugpapiere eingetragen? Falls ja, darf ich mal sehen?)

-Der nächste sieht dass ein Tacho dran ist und gut ist.

-und der Dritte schaut drauf, guckt nach dem Licht, und fährt ne Runde um zu sehen ob die Angezeigte Geschwindigkeit passt und trägt ihn dann ein.

Mein Prüfer hat ihn gesehen, den KM Stand notiert und gefragt ob das ein einstellbarer ist. (Antwort ja) und ob ich ihn eingestellt habe (Antwort: ja mit GPS Handy Tacho und Frau im Auto vorneweg) Dann hat er genickt und das wars.

Ich könnte dir Storys erzählen von dem ganzen Verordnungskack bis dun aus den Ohren blutest. Vor allem wenn es Länder-Übergreifend wird....

Spiegel zum Beispiel: Ich müsste es nachlesen, aber ich glaube in D ist eine Spiegelfläche von min. 70cm/2 vorgeschrieben wennich mich recht erinnere. Da könntest du also einen Spiegel anbringen der 5x14cm groß ist.
Vermutlich gibt es sogar bei Polo oder so einen mit e Nummer der diese Maße hat. oder ne Tropfenform oder was auch immer.
Und damit fährst du dann nach Österreich und wirst kontrolliert. Dann kommt ein Beamter mit so einer runden Scheibe mit 7cm Durchmesser will sehen dass die irgendwo auf den Spiegel passt. Wenn nicht, dumm gelaufen. Trotz E-Nummer.....

Wie dem auch sei: Ich kann's nicht oft genug wiederholen. Geh vorher zum TÜV und rede mit dem. Und wenn ihr euch nicht leiden könnt, dann such dir einen anderen. Denn wen du einen hast mit dem du reden kannst, dann klären sich gaaaanz viele Sachen auch ganz entspannte weise. Und plötzlich stellt man fest dass viel mehr möglich ist als man zunächst denkt. Und man lernt auch dass es zwar beknackte Regelungen gibt, aber die meisten doch tatsächlich berechtigt sind und Sinn machen.

Re: Tacho Umbau

Verfasst: 4. Okt 2020, 11:49
von Vau_Zwo
An meiner vtr 1000 ist der Koso eingetragen er wollte halt die E Nummer sehen und die steht unten dran, jo