Gerichtsurteile

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andreas
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Gerichtsurteile

Beitrag von andreas »

Haftstrafen für Kanisterwerfer im Bereich der API West
In der Nacht zum 6.März hatten ein 20-jähriger und ein 23- jähriger Mann einen ca. 10 kg schweren mit eingelegten Früchten gefüllten Kanister von einer Autobahnbrücke bei Jülich- Koslar (A44) herunter geworfen. Der Kanister traf einen mit ca. 150 km/h herannahenden PKW auf der Beifahrerseite und durchschlug die Windschutzscheibe. Glücklicherweise kam es nicht zu Personenschäden, sondern "nur" zu Sachschäden. Jetzt wurden die beiden Mitglieder einer freiwilligen Feuerwehr am LG Aachen zu einer Freiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren bzw. zu einer Jugendstrafe von 5 Jahren wegen versuchten Mordes verurteilt. Mit ihrer Tat hätten die beiden Freunde sich in sittlicher Hinsicht auf die "allerniedrigste Stufe" gestellt, hieß es im Urteil.

Zitate aus der Urteilsbegründung:
"Sie wussten, dass ihre arg- und wehrlosen Opfer keine Chance hatten, auszuweichen. Und wenn es keine Toten oder Schwerverletzten gab, sondern nur Sachschaden, dann ist das nicht das Verdienst des Werfers und des Mittäters".
"Ihr Verhalten ist dem von Terroristen, die Autobomben zünden, gleichzusetzen."
"Wie durch ein Wunder wurde niemand verletzt."
"Und wie durch ein Wunder wurden die beiden Angeklagten nicht zu Mördern."



Auf dem Beschleunigungsstreifen in "Reihe" bleiben
Es passiert auf den Autobahnen immer wieder, dass sich mehrere Autos auf einem Beschleunigungsstreifen befinden, wobei der Fahrer des ersten Wagens nicht gleich zügig beschleunigt, um auf den Fahrstreifen überzuwechseln. Nachfolgende Fahrer, die sich vielleicht über den Zauderer ärgern, wechseln in solchen Situationen nicht selten noch vor dem Vordermann schnell auf den Fahrstreifen. Das kann jedoch ins Auge gehen:
Kommt es durch den vorzeitigen Fahrspurwechsel zu einer Kollision, müsse der Autofahrer, der "aus der Reihe getanzt" ist, für den entschadenen Schaden haften. So ein Urteil des OLG Hamburg (Az.: 14 U 61/99).
Die Richter entschieden:
Die Reihenfolge, in der sich die Fahrzeuge auf dem Beschleunigungsstreifen befinden, muss auch beim Überwechseln auf die Autobahn eingehalten werden.



D-Schild
Wer in einem EU-Land unterwegs ist, benötigt das D-Schild am Auto nicht mehr. Voraussetzung ist jedoch, dass das Fahrzeug ein Euro-Kennzeichen besitzt. Bei Reisen außerhalb der EU muss man laut ADAC allerdings nach wie vor ein großes D-Schild im format 11,5 mal 17,5 Zentimeter am Fahrzeug anbringen. Lediglich in der Schweiz wird das kleine "D" im Euro-Kennzeichen akzeptiert.



Unfall mit unbeleuchteten Motorrad
Einen Autofahrer, der nachts auf einer Landstraße bei einem Überholvorgang frontal mit einem entgegenkommenden Motorrad zusammenstößt, dessen Frontbeleuchtung ausgefallen ist, trifft kein Mitverschulden an dem Unfall, wenn das Motorrad von ihm erst auf eine Entfernung von 50 Metern auszumachen war.
Urteil des OLG Hamm vom 12.01.99
27 U 141/97


Quelle: Autobahnpolizei Köln
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