Durchmogeln im Stau

Alles was nicht in die anderen Bereiche passt
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Winerider
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Durchmogeln im Stau

Beitrag von Winerider »

Einer der Gründe, weshalb ich mich zum Erwerb eines Zweirades entschloss, ist der längste Stau Deutschlands, der auch unter dem Namen "A66" bekannt ist. Seitdem ich mit der Suzi zum Büro fahre, spare ich, je nach Verkehrsaufkommen bis zu einer halben Stunde. Dies bedeutet natürlich, das ich den großzügigen Platz zwischen der rechten und der linken Spur für mich nutze ;-) . Heute wurden meine Aktivitäten jäh durch das Auftauchen eines grün-silbernen Fahrzeugs mit einer häßlichen, Windwiderstand erhöhenden Leiste mit blauen Lichtern auf dem Dach kurz vorm Wiesbadener Kreuz gestoppt. Naja, durch die Zufahrt auf die A3 konnte ich mich dann doch ganz rechts vorbeimogeln :lol: .

Hat jemand Erfahrung mit Bußgeldern und staatlich organisiertem Widerstand gegen Kradfahrer?
haifisch
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Beitrag von haifisch »

Wenn man es ganz genau nimmt musst du dich im Stau wie die Anderen auch hinten anstellen.

Wenn du dich aber langsam und ordentlich durch die Mitte mogelst (und die Autos stehen !)
dann kann es für den einen oder anderen Gesetzeshüter ok sein.
Kommt immer auf die Tageslaune drauf an.

Ich persönlich meide es aber einen grün/silbernen im Stau zu überholen.

Was sie auf keinen Fall mögen, ist das Benutzen des Seitenstreifens (das wird teuer).

Eine Faustregen gibt es bei dem Thema nicht…..


Gruß
Haifisch
xxxx

Beitrag von xxxx »

Hi!

innerorts ist das eigentlich kein Problem. Ich würde es zwar nicht grade machen, wenn das Schnittlauch in der Nähe ist, aber selbst wenn könnte man sich rausreden.


Fakt ist aber, dass es beim mittigen Durchschlängeln auf der Autobahn heißen könnte, du hättest regelwierdig rechts überholt. Und das wird deutlich härter bestraft. http://makeashorterlink.com/?P5C312C04
In der Newsgroup de.rec.motorrad sind die Experten (Aber dabei ist auch kein Verkehrsrechtler, also keine Gewähr auf die Aussage!) zu dem Schluss gekommen, dass es Bußgeldtechnisch billiger sein könnte, von vorn herein auf dem Seitenstreifen zu fahren. Gibt auch weniger Punkte. Aber ist dann mMn ungleich gefährlicher. http://makeashorterlink.com/?D21421C04


Fazit: Nicht erwischen lassen und keine Unfälle bauen. Strafen können empfindlich sein.

cu,
Dirk
haifisch
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Beitrag von haifisch »

@dirk

Wenn ich bei Stau auf dem Seitenstreifen fahre, dann überhole ich doch auch regelwierdig rechts.

Gruß
Haifisch
Pfälzer
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Autobahn: Im Stau durchschlängeln

Beitrag von Pfälzer »

Ich kenn da einen Autobahnpolizisten (einen Cheffe bei denen), den ich mal letztens gefragt habe:

Bei Stau durchschlängeln ist aus vielen Gründen (je nach Spur) nicht erlaubt:

- Ist manchmal wie rechts überholen
- Zu wenig Sicherheitsabstand seitlich
- Manchmal wie verbotene Benutzung des Standstreifens
- Allgemeine Verkehrspflichten werden verletzt

Fazit: Sie können einem IMMER dafür belangen, wenn sie wollen! :cry:

ABER: Die meisten Damen und Herren von der Rennleitung sind auch Motorradfahrer (dienstlich und / oder privat) und wissen, wie das mit Schutzkleidung im Sommer im Stau so läuft... :idea:

Mein Bekannter meint, seine Leute greifen nur situationsbedingt ein bei:
- Rücksichtsloses, provokantes durchschlängeln
- schnelles vorbeifahren (mehr als Schrittgeschwindigkeit)
- Benutzung der Hupe um sich Platz zu verschaffen
- längeres Fahren auf dem Standstreifen (wg. Rettungsfahrzeuge)
- vorfahren bis zur Unfallstelle zum gaffen oder fahren durch die E-Stelle
- etc.

Solange man sich langsam und defensiv vorwärts bewegt, gibt es *zitat on* "eine hohe Eingreifschwelle" *zitat off* für die Rennleitung, d.h. sie machen normalerweise nix. :grin:

Probleme gibts allerdings auch mit der Versicherung, wenn ihr beim Durchschlängeln an einer "Dose" hängenbleibt.
Da wird euch nicht helfen, wenn ihr sagt, der Autofahrer hat ohne zu schauen die Tür aufgerissen. :oops:

Es ist also verboten. :twisted:

Aber was ist schon alles legal, was auf deutschen Autobahnen abgeht? :roll:

Am besten ist wohl, sich nicht erwischen zu lassen!!!! ;-)

Pfälzer (der sich immer durchmogelt) :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
xxxx

Beitrag von xxxx »

@haifisch

Stümmt auch wieder, mir ist die Argumentation von damals nicht mehr präsent, weshalb der Seitenstreifen bevorzugt wurde. Hab auch keine Lust zu googeln.

cu,
Dirk
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andreas
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Vorbeifahren an stehenden bzw. langsam fahrenden Kolonnen

Beitrag von andreas »

Mit Schreiben vom 21. Januar 1999 stellt das Ministerium (Anm.: Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen) folgendes klar:
"Innerorts gilt freie Fahrstreifenwahl. Es kann damit innerorts rechts schneller als links gefahren werden. Ist eine Fahrspur mit wartenden Fahrzeugen, beispielsweise vor der LZA (Lichtzeichenanlage) einer Kreuzung belegt, besteht damit kein Hinderungsgrund für den Kraftradfahrer auf dem daneben liegenden, freien Fahrstreifen vorbeizufahren / zu überholen, um weiter vorne auf den Fahrstreifen mit den wartenden Fahrzeugen einzuscheren. Sind alle Fahrstreifen mit wartenden Fahrzeugen belegt, ist jedoch der Fahrstreifen breit genug und bietet daher noch genügend Raum für einen Kraftradfahrer gefahrlos, ohne Behinderung der anderen Verkehrsteilnehmer, an der wartenden Fahrzeugschlange vorbeizufahren um sich weiter vorne aufzustellen, ist auch dies nicht ausgeschlossen.
Zum Überholen bzw. Vorbeifahren an wartenden Fahrzeugen muß der Fahrstreifen nicht gewechselt werden. Macht der Kraftradfahrer von der Möglichkeit des Vorbeifahrens / Überholens Gebrauch, hat er dabei jedoch die Grundregel des §1 Abs. 2 StVO zu beachten. Er muß sich dabei so verhalten, daß kein anderer Verkehrsteilnehmer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird
."

Im Dezember 1999 befaßte sich der Bund-Länder-Fachausschuß auf erneutes Drängen der Biker Union e.V. mit dem Vorbeifahren außerorts. In dem ablehnenden Antwortschreiben ist dann zu lesen, daß weitere Lockerungen des Rechtsfahrgebots aus Verkehrssicherheitsgründen nicht befürwortet werden könnten. Wörtlich heißt es in dem Schreiben:
"... So ist auch bei Stau mit unbedachtem Verhalten stehender Verkehrsteilnehmer zu rechnen. In Kolonnen stehende oder langsam fahrende Fahrzeuge wechseln oftmals plötzlich die Fahrspur,
weil der Fahrer meint, daß die andere Fahrspur ein schnelleres Vorankommen ermöglicht. Zudem werden bei stehenden Fahrzeugen oftmals unvermittelt Türen geöffnet
."

Auf einer Veranstaltung des Instituts für Zweiradsicherheit e.V. anläßlich der Motorradmesse INTERMOT 2000 in München wurde von einem Juristen des ADAC darauf hingewiesen, daß die Rechtsauffassung des Verkehrsministeriums zum Überholen innerorts zumindestens strittig
sei. Daher würden Motorradfahrer sowohl innerorts, als auch außerorts beim in der Praxis üblichen Vorbeifahren ein hohes zivil- und strafrechtliches Risiko tragen.


Quelle: Biker Union e.V. & MID - Motorrad Initiative Deutschland e.V.

Den kompletten Text findet ihr hier: http://www.bikerunion.de/ftp/kolonnen/BEG-MID.PDF
Gast

Beitrag von Gast »

in Ö afaik auch bei STau erlaubt, das vorbeifahren an stehenden fahrzeugen.
Bei der Ampel auf jeden Fall.

Durchschummeln erlaubt: Das Vorbeischlängeln von einspurigen Verkehrsteilnehmern führt häufig zu Konflikten mit Autolenkern, ist aber vor allem vor Kreuzungen rechtlich voll gedeckt. Dazu ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer: "Es ist ein weitverbreiteter Irrglaube, dass das früher verbotene Vorfahren zwischen oder an Kolonnen vorbei, immer noch verboten ist." Allerdings dürfen, so der Club-Jurist, nicht andere dabei behindert werden und es muss auch genügend Platz fürs Vorbeischlängeln vorhanden sein. "Laut eines Entscheides des Obersten Gerichtshofes sind für Radfahrer 1,4 Meter Abstand zwischen den Autos gerade noch genug. Für Motorräder wird da noch einiges mehr aufzuschlagen sein", sagt Hoffer.


Das häufig vorkommende Vorbeischummeln bei einem durch dichten Verkehr verursachten Stau auf der Autobahn ist verboten. Laut Verkehrsrecht ist das Vorbeischlängeln nur dann erlaubt,


wenn die Kolonne steht.
wenn man sich vor einer Kreuzung, Straßenenge, Baustelle, Eisenbahnkreuzung oder Ähnlichem befindet.
um sich weiter vorne aufzustellen, damit man die Kreuzung als erster verlassen kann.
wenn ausreichend Platz zur Verfügung steht.
wenn Abbieger nicht gefährdet oder behindert werden.
Autolenker sollten niemals Einspurige am Vorbeifahren hindern. "Das provoziert nur Streitereien und erhöht die Unfallgefahr", warnt der ÖAMTC-Jurist. Darüber hinaus muss immer in der Kolonne, auch wenn das Vorbeischlängeln nicht erlaubt ist, mit vorbeifahrenden Motorradfahrern gerechnet werden. Vor Öffnen der Autotür sollte daher zuvor immer ein Blick in den Rückspiegel und über die Schulter geworfen werden, um einen Biker oder Radfahrer nicht zu übersehen.
reni-x
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Beitrag von reni-x »

sorry hab vergessen einzuloggen.......
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haifisch
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Beitrag von haifisch »

@reni-x

Stimmt, siehe auch http://web2.249219.vserver.de/phpa/viewtopic.php?t=137

Gruß
Haifisch
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