Frankreich und Alkotest

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loop
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Frankreich und Alkotest

Beitrag von loop »

Hi

Da es meine Suzi in diesem Sommer in die französischen Alpen zu ziehen scheint, hab ich mich gefragt, ob die Mitführplicht für die Alkoschnelltests auch für uns Möppifahrer gilt.
Fündig wurde ich auf der Seite des ÖAMTC mit folgendem Bericht.
Ab 1. Juli 2012 wird in Frankreich die Mitnahme eines Alkotests in Pkw Pflicht. Diese neue Regelung soll vor allem der Prävention dienen.
Was beinhaltet die Neuregelung?
Jeder Autofahrer muss in Frankreich ein unbenutztes Alkoholtestgerät im Fahrzeug mitführen und gegebenenfalls bei einer Verkehrskontrolle durch die Polizei vorweisen.
Wie muss das Alkoholtestset beschaffen sein?
Es dürfen sowohl Einwegtests als auch elektronische Atemalkoholmessgeräte mitgeführt werden. Ein Einwegtest besteht aus einer Röhre und einer Plastiktüte, in die geblasen werden muss. Auf der Röhre ist dann abzulesen, ob man noch fahrtüchtig ist.
Warum wird in Frankreich eine derartige Mitführpflicht eingeführt?
Frankreich ist ein Land mit einer hohen Zahl von Verkehrsopfern: 31 Prozent aller tödlichen Verkehrsunfälle in Frankreich sind auf Alkoholgenuss zurückzuführen. Die neue Mitführpflicht ist Teil eines Maßnahmepakets, mit dem Verkehrsopferzahlen reduziert werden sollen. Eine solche Reduzierung verspricht man sich mit freiwilligen Selbsttests und dem eventuellen Verzicht aufs Autofahren.

Ab wann gilt die Verpflichtung?
Die Mitführpflicht gilt ab dem 1. Juli 2012.

Gilt die Mitführpflicht auch für österreichische Kraftfahrer?
Ja, auch österreichische Auto- und Motorradfahrer, die nach Frankreich fahren, müssen dort in ihrem Fahrzeug ein Alkoholtestset mitführen.


Gibt es eine Verpflichtung, den mitgeführten Alkoholtest benutzen?
Nein. Es gibt keine Verpflichtung, den mitzuführenden Alkoholtest auch zu benutzen.

Was passiert, wenn ich keinen Alkoholtester mitführe?
Kann bei einer Verkehrskontrolle kein unbenutzter Alkoholtest vorgezeigt werden, droht ein Bußgeld von 11 Euro, das an Ort und Stelle bezahlt werden muss.

Gibt es bezüglich des Bußgeldes eine Übergangsfrist?
Ja, Bußgelder sollen erst ab dem 1. November 2012 verhängt werden. Wird zuvor ein Verstoß festgestellt, sollen lediglich eine Ermahnung und ein Hinweis auf die Neuregelung erfolgen. Um etwaige Probleme zu vermeiden ist es trotzdem ratsam, ein Alkoholtestgerät ab 1. Juli 2012 mitzuführen.

Wo erhalte ich ein Alkoholtestset?
Die Einwegtests sind in ganz Frankreich in Supermärkten, Apotheken und bei Tankstellen erhältlich (Kosten ca. 2 bis 5 Euro).

Was für eine Promillegrenze gilt in Frankreich?
In Frankreich gilt - ebenso wie in Österreich - eine 0,5 Promillegrenze.

Wie werden Alkoholfahrten in Frankreich geahndet?
Das Fahren unter Alkoholeinfluss zwischen 0,5 und 0,8 Promille Blutalkoholkonzentration (BAK) bzw. 0,25 bis 0,4 mg Atemalkoholgehalt wird mit einem Bußgeld von 90 bis 750 Euro geahndet. Bei einer BAK von über 0,8 Promille drohen – selbst ohne jegliches Anzeichen von Trunkenheit – eine Geldstrafe bis zu 4.500 Euro und/oder Gefängnis bis zu zwei Jahren.
Quelle http://www.oeamtc.at

Und was schliessen wir daraus: Auch für österreichische Motorradfahrer gibt es keine Extrawurschtsonderklasseregelung. :roll:
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