Verhalten an Bushaltestellen

Alles was nicht in die anderen Bereiche passt
Antworten
Benutzeravatar
andreas
Spezialist
Spezialist
Beiträge: 215
Registriert: 4. Mär 2003, 15:49
Wohnort: Schwarzenborn

Verhalten an Bushaltestellen

Beitrag von andreas »

Verhalten an Bushaltestellen
Es drohen Fahrverbot, Punkte und Geldbuße

Bus mit Warnblinker: Solange er fährt, gilt für den nachfolgenden Verkehr Überholverbot. Wenn der Bus steht, darf er im Schrittempo überholt werden. Schrittempo heißt, daß die Tachonadel sich noch nicht bewegt (da habe ich bei der Freewind nochmal Glück), obwohl der Wagen rollt. Auf mehrspurigen Straßen muß auch der Gegenverkehr vom Gas und Schrittempo fahren, wenn auf der anderen Straßenseite ein Bus mit Warnblinker an einer Haltestelle steht.

Denn hier muss damit gerechnet werden, daß Fahrgäste (vor allem Kinder!) blindlings über die Straße zum Bus laufen.

Wer einen Bus überholt, der sich mit Warnblinker einer Haltestelle nähert, muß mit 40 EUR Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen. Wer schneller als mit Schrittempo am stehenden Bus vorbeifährt und Fahrgäste behindert oder gefährdet, wird mit 40 bzw. 50 EUR Bußgeld und zwei Punkten bestraft. Wer innerorts mit mehr als 30km/h schneller als erlaubt am Bus vorbeifährt, dem drohen - wie bei anderen Tempoverstößen - nach dem Bußgeldkatalog 100 EUR Bußgeld, drei Punkte und ein Monat Fahrverbot.

Hier heißt es besonders aufpassen: Vor Haltestellen mit z.B. einer gelb-roten Markierung muss ein Busfahrer den Warnblinker einschalten. Die Kommunen kennzeichnen damit in der Regel sehr riskante Haltestellen, in deren näherer Umgebung es bereits zu Verkehrsunfällen kam.

Quelle: ADAC
http://www.adac.de/Recht_und_Rat/verkeh ... 0%231&TL=2
Antworten