Gutachten TÜV -> Eintragungen Brief & Schein

Die Mutter dieses Forums.
Antworten
Pfälzer
Profi
Profi
Beiträge: 62
Registriert: 5. Mär 2003, 08:35
Wohnort: Neustadt an der Weinstraße

Gutachten TÜV -> Eintragungen Brief & Schein

Beitrag von Pfälzer »

Ich hab in letzter Zeit ein paar Veränderungen an meiner Freewind vorgenommen und hab mich deshalb ein wenig mit dem Thema ABE, Eintragungen etc. befasst und dachte, ich schreib mal auf, was ich so gelernt habe.

Bei vielen Veränderungen am Motorrad erlischt die Betriebserlaubnis, die der Hersteller bei der Musterabnahme erhalten hat und auf der jede individuelle Zulassung (Fahrzeugschein und -brief) beruht. Das kann dann zur Folge haben, dass ich ein Fahrzeug ohne Zulassung im Straßenverkehr bewege. Das ist nicht nur eine Ordnungswidrigkeit (mit Bußgeld und Pünktchen), sondern auch der Versicherungsschutz erlischt und das Fahrzeug kann sichergestellt werden (was ggf. Kosten verursacht). In Ausnahmefällen könnte es sogar fahren ohne die erforderliche Fahrerlaubnis sein (z.B. enddrosselt ohne A).

Wenn etwas passiert (erwischt werden oder Unfall), hat man meistens eine Menge Ärger und Kosten.

Man kann aber trotzdem "Verbesserungen" an der Freewind anbringen, ohne gleich Ärger zu riskieren.

1. ABE
Eine Möglichkeit ist die Verwendung von Teilen, für die eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) besteht. Hier wird ein bestimmter Bauteiltyp für die Verwendung mit einem bestimmten Motorradtyp zugelassen. Die ABE wird aufgrund eines Gutachtens des TÜV im Auftrag eines Herstellers bzw. Importeurs vom KBA (Kraftfahrzeugbundesamt) erteilt. Das Bauteil erhält eine Nummer vom KBA, über die es Identifiziert werden kann. Eine Eintragung in die individuellen Fahrzeugpapiere wird nicht vorgenommen. Eine Kopie der ABE ist jedoch immer (mit dem Fahrzeugschein) mitzuführen.
Es gibt z.B. Tourenscheiben, Enttöpfe und Stahlflex-Bremsleitungen mit ABE.
Wenn ich ein Zubehörteil mit ABE kaufe, kommen keine weiteren Kosten für Gutachten und Eintragungen auf mich zu. Ich kann es gemäß der Einbauanleitung montieren und bin dann Zulassungskonform.

2. TÜV Gutachten
Liegt für ein Bauteil keine ABE vor (weil ich es vielleicht selbst hergestellt habe) oder gibt es nur eine ABE für die Verwendung mit einem anderen Fahrzeugtyp, besteht die Möglichkeit, das Teil selbst dem TÜV vorzustellen und ein Gutachten über seine Verwendbarkeit an meinem Motorrad zu erhalten. Ein Gutachten nach § 21 bzw. § 19.2 StVO bescheinigt, dass das individuelle Teil (nicht ein Bauteilmuster!) an einem individuellen Motorrad (nicht dem ganzen Typ) montiert den geltenden Vorschriften entspricht.
Mit diesem Gutachten muss man dann zur Zulassungsstelle und dort Fahrzeugschein und -brief berichtigen lassen. Achtet dabei auf korrekte Übernahme in eure Papiere. Beim Übertrag kommt es leicht zu Fehlern!
Für das Gutachten (ab ca. 50 Euro aufwärts) und die Arbeiten der Zulassungsstelle (10,70 Euro) entstehen euch selbstverständlich Kosten.

3. Reifenfreigaben
Das Thema Reifenfreigaben möchte ich zur Vollständigkeit auch noch aufführen.
Für Motorräder besteht im Gegensatz zu Autos noch die Reifenbindung bei der Zulassung, d.h. es dürfen nur die im Fahrzeugschein genannten Reifenkombinationen verwendet werden. Da Reifenhersteller oft neue Modelle auf den Markt bringen und alte vom Markt nehmen, bietet sowohl Suzuki als auch viele Reifenhersteller auf ihren Internetseiten die Möglichkeit, eine Reifenfreigabe für weitere Reifentypen herunterzuladen und auszudrucken. Diese Freigabe muss dann (wie eine ABE) mit dem Fahrzeugschein mitgeführt werden.
Zuletzt geändert von Pfälzer am 29. Apr 2003, 17:06, insgesamt 1-mal geändert.
Benutzeravatar
andreas
Spezialist
Spezialist
Beiträge: 215
Registriert: 4. Mär 2003, 15:49
Wohnort: Schwarzenborn

Gutachten TÜV -> Eintragungen Brief & Schein

Beitrag von andreas »

danke für den hilfreichen Bericht!
Rally-Freewind
schaut sich noch um
schaut sich noch um
Beiträge: 8
Registriert: 28. Mär 2003, 08:29
Wohnort: Bellenberg bei Ulm

Beitrag von Rally-Freewind »

Hi , ich habe mit meinem TÜV-Prüfer gesprochen und ihm klar gemacht, daß eine Markenbindung sch.....e ist. Er hat mir dann die möglichen Reifengrößen eingetragen und als Zusatz: VO/HI von einem Hersteller.

Damit sind für mich alle Probleme erledigt.
Gruß
Marco
Benutzeravatar
andreas
Spezialist
Spezialist
Beiträge: 215
Registriert: 4. Mär 2003, 15:49
Wohnort: Schwarzenborn

die möglichen Reifengrößen

Beitrag von andreas »

scann doch mal Deinen Schein ein und veröffentliche ihn hier - zumindest den Part der eingetragenen Reifen.
Dann könnten vielleicht alle davon provitieren
Antworten