ich habe mir hinten ein paar Miniblinker montiert.

Ich komme mit den Blinkern auf 230mm innenkante Blinkerglas
Auskunft laut Hein Gericke TÜV 240mm, EU 180mm.
StVZO §54/(4)/2./a besagt aber:
a)
paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten muß von der durch die Längsachse des Kraftrades verlaufenden senkrechten Ebene bei den an der Rückseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 120 mm, bei den an der Vorderseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 170 mm und vom Rand der Lichtaustrittsfläche des Scheinwerfers mindestens 100 mm betragen, oder
b)
Blinkleuchten an den beiden Längsseiten. Der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten von der durch die Längsachse des Kraftrades verlaufenden senkrechten Ebene muss mindestens 280 mm betragen.
was stimmt jetzt?
Wolfgang
wole