Blinkerabstand bei Miniblinker

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wole
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Blinkerabstand bei Miniblinker

Beitrag von wole »

Hallo,

ich habe mir hinten ein paar Miniblinker montiert.

Bild

Ich komme mit den Blinkern auf 230mm innenkante Blinkerglas

Auskunft laut Hein Gericke TÜV 240mm, EU 180mm.
StVZO §54/(4)/2./a besagt aber:
a)
paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten muß von der durch die Längsachse des Kraftrades verlaufenden senkrechten Ebene bei den an der Rückseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 120 mm, bei den an der Vorderseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 170 mm und vom Rand der Lichtaustrittsfläche des Scheinwerfers mindestens 100 mm betragen, oder
b)
Blinkleuchten an den beiden Längsseiten. Der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten von der durch die Längsachse des Kraftrades verlaufenden senkrechten Ebene muss mindestens 280 mm betragen.

was stimmt jetzt?

Wolfgang
wole
sHo
schaut sich noch um
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Beitrag von sHo »

hi,
ich hab zufälligerweise die gleichen blinker montiert :razz:
ich war ma beim tüv und hab den sachverständigen da gefragt, ob das alles so richtig is, ob ich so auf der strasse fahren darf und ob ich so durch den tüv komme. der hat daraufhin gesagt, dass das alles seine ordnung hat, aber er nicht auf anhieb sieht, ob die blinker die benötigte größe haben. (muharhar, die sind ja sooo klein :lol: aber hell genug, was mir doch wichtig ist)
also der hat alles abgesegnet...
apropos blinkerabstand, was hälste davon, das is von haus aus so:

Bild


Gruß, Jörg
wole
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Beitrag von wole »

Hi sHo,

das Moped hat doch höchstens 120mm BL. breite.
Ich vermute jetzt schon das StVZO §54 mit 120mm dem entspricht und das diese Verordnung seine Gültigkeit hat.

Was mich jedes mal ein wenig stutzig macht, das sehr viele Leute im Internet 240 mm angeben.

Das einfachste ich fahr mal zur Info zum TÜV und zur Dekra mal hören was die so dazu sagen.

Aaaaaaaaaaa, mir ist gerade was aufgefallen. Da steht:
Der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten muß von der durch die Längsachse des Kraftrades verlaufenden senkrechten Ebene bei den an der Rückseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 120 mm

Innerer Rand bis Längsachse (120mm)und von Längsachse bis innerer Rand (120mm) ergibt 240mm.
Sch.......

Naja, falls sie auf 240mm beharren muß ich halt doch pro Seite um 5-7 mm erweitern

Tschüß
wole
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Beitrag von wole »

Fazit: aus Studium StZVO und Verkehrstalk-Foren

Ich habe euch mal eine Nahaufname vom Blinker gemacht http://www.wole.de/tmp/blh.JPG

1. Abstand von 240 mm als min. siehe Bild oben.
Blinkergehäuse:
2. E1 im Kreis bedeudet E-Zulassung, Herkunftsland= Deutschland
3. Zahlen 11 (vorne) oder 12 (hinten) oder auch beide
4. 50R, was soviel bedeutet, dass der Blnker für Zweiräder zugelassen ist


Alle Angaben natürlich ohne Gewähr. Aber nach besten Gewissen.

wole
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