Wenn sich eine Straße bei Nässe in eine "Rutschbahn" verwandele, genüge das Aufstellen von Warnschildern nicht. Vielmehr müsse entweder der Belag verändert oder die Straße zumindest für bestimmte Fahrzeuge, wie Zweiräder, gesperrt werden. (Az.: 1 U 309/08 )
Geklat hatte eine Frau gegen das Land Hessen. Ihr Ehemann war mit dem Motorrad auf nasser Fahrbahn tödlich verunglückt.
Quelle: hr-text
Weitere Informationen auch z.B. auf www.LawBike.de
Endlich werden die Straßenverkehrsbehörden mal in die Haftung genommen.
Vielleicht geht es dieser verdammten Bitumenflickerei endlich mal an den
Kragen. (Hoffnung stirbt bekanntlich zu letzt)

