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Freie Sicht aufs Hinterrad - Folgen?
Verfasst: 16. Apr 2008, 08:37
von stad73
Hallo
Wollte ebend noch ma die Frage aufwerfen, wie eure Erfahrungen mit entferntem Plastischwulst sind.
Werdet ihr deswegen nasser und schmuziger beim Fahren. Kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass das Teil soviel verhindern soll.
Danke für eure Antworten. Als Allwetterfahrer interessiert mich das sehr. Denn auch eine Altagsmaschiene soll ja ansenlich sein

Verfasst: 16. Apr 2008, 10:31
von coca-cola1077
Moin,
ich fahr seit 2 Jahren ohne, ich hab keinen Unterschied feststellen können, es saut halt n bissle mehr das innere des Hecks voll, was aber net weiter stört da ja eh alles Plastik ist.
Greets Micha
Verfasst: 16. Apr 2008, 11:49
von wbdz14
meine hab ich gebraucht im märz 2007 mit kettenschutz von bikefarm und ohne hinterradschutz gekauft. seitdem 18000km bei jedem wetter ohne daß ich mich besonders einsäuen würde. tüv hatte auch nix dran zu bemängeln.
Abdeckung
Verfasst: 16. Apr 2008, 11:55
von Tron
Das Aufspritzen des Fahrbahnwassers verändert sich bei Regenfahrten ein wenig, doch wenn es Hintermann/-frau und den TÜV nicht stört, was soll´s!
Ist halt auch nur ne Frage des geldbeutels. Warum was gegen cash tauschen, was schon "umesönst" vorhanden ist. Viel schöner wird die XF m.E. daurch nicht, aber über Geschmack lässt sich bekanntlich ja streiten.
Tron
Verfasst: 17. Apr 2008, 09:00
von reni-x
ich habe meinen damals auch abgebaut und einen anderen Kettenschutz draufgetan.
Wie es sich mit dem "hintenrausspritzen" verhält - keine Ahnung , hab ich ja nie gesehen - aber nachdem so ziemlich alle anderen Motorräder keinen solchen Bügel haben wird es wohl nicht so dramatisch sein.
Andererseits bilde ich mir ein, dass es u.U. Probleme rechtlicherseits geben kann wenn man das Ding entfernt (desshalb hab ich es mir damals aufgehoben).
In Österreich haben wir ja noch die verschärfte Version - da ist der "Kotflügel" größer als in D und optisch war das Entfernen eine 500%ige Aufwertung wie ich finde.
Sonst hat es genau null Unterschied gemacht, was dreckig werden,etc. betrifft.
Rechtliches
Verfasst: 17. Apr 2008, 09:41
von Tron
Deine rechtlichen Bedenken ware meine Befürchtungen zum deutschen TÜV.
Ich vermute, dass dieser in meinem Nachbarland, je nach Prüfer, da Probleme machen könnte.
Bei uns in Belgien haben wir die auto securité und wie das Wort schon beschreibt, für "Autos"

Einen Mopedtüv gibts nicht.
Wohl aber einer Betriebserlaubnis, die nicht erloschen sein darf!
Grundsätzlich hat ein Moped im Originallieferzustand durch den Generalimporteur eine solche BE. Wenn hier in belgique so ein Plastikwulst beim Kauf hinten dran ist, dann gehört er auch daran. Entfernen = BE-Verlust, so einfach ist das!
Schwierigkeiten bekommt man grundsätzlich erstmal nicht, denn wie geschrieben mangelt es ja an einer TÜV-Kontrolle. Auch wird im Normalverkehr kaum ein police hiernach fragen.
Wehe aber dem, der mal einen accident mit einem BE-losen Motorrad hat.
Ist der Gutachter der Gegenseite gut und davon ist, da grundsätzlich die Versicherungen ihn stellen, weil er in ihrem Namen zu Schadensminimierung arbeitet, dann hat man wegen evt. Regressansprüche der eigenen Versicherung ein "Problem", jedenfalls dann, wenn die BE-Manipulation unfallausschlaggebend war. Dies wird sicherlich nicht beim Schutzblech oder Auspuff so sein, aber Bremsen, Lenker ...
Ausprobieren möchte ich das lieber nicht.
Zudem kostet jede Modifikation ihren gewissen Obulus ....
Tron
Verfasst: 17. Apr 2008, 09:43
von stad73
In der Schweiz fragt niemand mehr danach beim Strassenverkehrsamt (TÜV, oder änliches), zum Glück. Hier kannste unterhalb der Nummer alles wegbauen. Im Gegensatz zu früher ein rieser Fortschritt für uns Motorradfahrer

Verfasst: 17. Apr 2008, 10:06
von ruhri
Hi,
also viel Spritzschutz kann das Ding für den nachfolgenden Verkehr ja nicht bieten - dazu ist er zu hoch angebracht. Wenn ich irgendwo einen unauffälligen Kettenschutz finde, baue ich das Teil auch ab. Zum Zersägen ist es aber zu schade.
Gruß
ruhri
Verfasst: 17. Apr 2008, 10:08
von stad73
Genau, bin ebend auch noch auf der Suche

Nehme gerne Hinweise und Tips für einen solchen unauffälligen Kettenschutz entgegen

Verfasst: 17. Apr 2008, 10:26
von reni-x
ich hab hier mal einen im Forum gekauft - aber keine Ahnung mehr von wem. der war handgemacht aus Karbon. hat super ausgesehen.
Mit ein bisschen basteln sollten aber auch andere Passen.
Absägen würde ich auch nicht - falls man ihn mal wieder braucht.
auf ebay geistert immer wieder der von bikefarm herum - gefällt mir allerdings nicht.
http://cgi.ebay.at/bikefarmMV-VA-KETTEN ... dZViewItem
Verfasst: 17. Apr 2008, 10:30
von blaubaer
Ich finde der Kettenschutz von 'ner Bandit (egal ob 600er oder 1000er) macht sich ganz gut!
Siehe da:
Kenttenschutz von Bandit
Verfasst: 17. Apr 2008, 12:04
von stad73
Stimmt, passt optisch wirklich gut. Danke für den Input
Verfasst: 17. Apr 2008, 19:47
von jens_langen
Bei meiner ist er jetzt auch schon ewigkeiten ab.
Habe 2 mal in der Zeit Anstandslos TÜV bekommen. Es gab da glaub ich 2001 eine Änderung wie weit die Heckabdeckung runter gehen muss und das man, ab einer bestimmten Höhe einen zusaätzlichen Spritzschutz benötigt. Mein Schrauber sagte mir damals das es bei der XF passt. Also ab das Ding.
Gruß Jens
Verfasst: 18. Apr 2008, 08:27
von ruhri
blaubaer hat geschrieben:Ich finde der Kettenschutz von 'ner Bandit (egal ob 600er oder 1000er) macht sich ganz gut!
Siehe da:
Kenttenschutz von Bandit
Hi,
d.h., der passt auch ohne Anpassungsarbeiten an die Schwinge ?
Gruß
ruhri
weg damit....
Verfasst: 18. Apr 2008, 09:11
von Sigma
so - hier noch mein österreichischer Senf:
Das Ding kann man problemlos wegtun. Warum? Weil kein Prüfer und kein Polizist weiß, dass auf einer Freewind dieser "Schutz" montiert sein müsste. Und: Es gibt keine wahrnehmbaren Unterschiede!
Das fehlende Teil kann auch nicht Unfallkausal sein, weder für den Fahrer selbst noch für den nachkommenden Verkehr ==> die Versicherung kann keine Probleme machen.
Das gilt übrigens für alle Bauteile.
Damit die Versicherung Schäden zurückfodern kann muss eine NACHWEISLICH UNFALLKAUSALE VERÄNDERUNG am Fahrzeug vorliegen.