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Verfasst: 21. Mai 2008, 21:03
von jens_langen
Hier mal die amtliche Aussage:
Quelle: www.motorradrecht.de
Radabdeckung : KFG § 7 (1)
Kotflügel müssen die Räder des Kraftfahrzeuges vorne und hinten ausreichend abdecken. (Spritzschutz etc.)
Eine unzureichende hintere Radabdeckung ist auch nicht teilweise nur durch die Kennzeichentafel alleine (ohne stabile Befestigungsunterlage) entsprechend ersetzbar.
Die Schutzwirkungsanforderungen werden bei der EU-Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge berücksichtigt; bei unbeladenen Krafträdern muss sich die Unterkante der Anbringungsstelle für das amtliche Kennzeichen in einer Höhe von mindestens 20 cm über dem Boden befinden, beträgt der Radradius weniger als 20 cm, darf die Unterkante der Anbringungsstelle nicht unterhalb des Radmittelpunktes liegen. Der Abstand zwischen der Oberkante der Kennzeichenanbringungsstelle und dem Boden darf maximal 150 cm betragen.

Am Vorderrad von Krafträdern genügt eine Abdeckung nach hinten, die oberhalb des Scheitelpunktes des Rades beginnt.

Am Hinterrad von Krafträdern mit großen Federwegen (Enduro-Ausführung) muss die Abdeckung, bei größter möglicher Einfederung, bis annähernd auf die (tangentiale) Höhe der Hinterradmitte herunterreichen. Die Kennzeichentafel an der Hinterradabdeckung bleibt dabei unberücksichtigt.
Ergo meine lesweise: Spritzschutz ist unnötig davon ausgehend das die XF nach EU Recht zugelassen ist

Verfasst: 21. Mai 2008, 22:44
von a-dalli
@ jens
Ergo meine lesweise: Spritzschutz ist unnötig davon ausgehend das die XF nach EU Recht zugelassen ist
@ all
Und nun die Frage aller Fragen:
Woran erkenne ich ob die Freewind nach EU-Recht zugelassen ist :?:

Gruss Axel

Verfasst: 28. Mai 2008, 21:45
von nomina
a-dalli hat geschrieben: @ all
Und nun die Frage aller Fragen:
Woran erkenne ich ob die Freewind nach EU-Recht zugelassen ist :?:

Gruss Axel
Das tät ich auch gern wissen! Weiß keiner eine Antwort darauf?

Verfasst: 28. Mai 2008, 21:46
von AoS
a-dalli hat geschrieben:@ all
Und nun die Frage aller Fragen:
Woran erkenne ich ob die Freewind nach EU-Recht zugelassen ist :?:
Gar nicht, sie ist es nicht.

Grüße,
Dirk

Verfasst: 30. Mai 2008, 22:59
von jens_langen
Naja sehe ich anders.

Es gibt sowas wie eine EG-Harmonisierung.Dort heisst es das Gesetze die für die EU erlassen werden, für alle Mitgliedsstaaten gelten, ausser es wird ausdrücklich widersprochen.

Somit müsste diese Richtlinie in DE Recht übernommen worden sein.

Aber Ich bin halt kein Anwalt ;)

Gruß

Verfasst: 31. Mai 2008, 11:37
von AoS
Ja schon. Nur gab es die entsprechenden Zulassungsvorschriften zu der Zeit, als die XF ins Programm genommen wurde, noch gar nicht. Die Vorschriften beziehen sich ja nicht auf die individuelle Zulassung des Fahrzeugs, sondern auf die Homolgation (Betriebserlaubnis) des Modells. Ich bezweifle, dass Suzuki ein Modell nach-homologisiert hat, welches aus dem Programm geflogen ist.

Grüße,
Dirk

Verfasst: 1. Jun 2008, 12:00
von Tron
AoS hat geschrieben:Ja schon. Nur gab es die entsprechenden Zulassungsvorschriften zu der Zeit, als die XF ins Programm genommen wurde, noch gar nicht. Die Vorschriften beziehen sich ja nicht auf die individuelle Zulassung des Fahrzeugs, sondern auf die Homolgation (Betriebserlaubnis) des Modells. Ich bezweifle, dass Suzuki ein Modell nach-homologisiert hat, welches aus dem Programm geflogen ist.

Grüße,
Dirk
Da kann ich Dir nur zustimmen, denn ansonsten macht es keinen Sinn, dass ich trotz damaliger deutscher Papiere eine zusätzliche Betriebserlaubnis (Normaler DinA4-Brief aus Brüssel, vom belg. Verkehrsministerium) erhalten habe, obwohl die mir auf der Zulassungsstelle bereits einen belgischen Fahrzeugbrief, der den deutschen Brief und die deutsche Zulassung ersetzt, ausgehändigt haben.
Normalerweise reicht die rote Zulassung der DIV bereits aus, für meinen Zafira habe ich auch gar kein anderes Dokument, der war halt schon EG-Zugelassen.
Für meine Suzi muss ich beide Papiere mit mir führen, da sie nur zusammen "zählen".

Gruß

Tron
(der, mit dem E-Prüfzeichen-losen-Scheinwerfer :-))