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Verfasst: 4. Jul 2009, 10:10
von herr s. aus v.
Hallo Frank,

hab den Schalldämpfer nun nach ewigen E-Mailverkehr zu MIZU zurückgeschickt und heute die Gutschrift erhalten.

Gruß Matthias

Verfasst: 4. Jul 2009, 20:25
von Maad
Ach nee, also gibt es doch keine ABE! ;)

Übrigens wird bei Ebay ein Auspuff für die Freewind angeboten, der ebenfalls nicht für die Freewind zugelassen ist.....
Ebay-Auktion

Scheinbar ist es in Mode Sachen zu verkaufen, obwohl man weiss, dass es keine Zulassung gibt. Vielleicht fällt es ja keinem auf....ätzend ist das!

LG
Marek

Verfasst: 5. Jul 2009, 11:24
von MC
hhmm.

@Maad: also den Auspuff hab ich auch dran. hab den von götz motorsport gekauft. angeblich mit abe. ka. ich hab mich auf die Produktbeschreibung verlassen.
war aber mit dem ding schon beim tüv. gab keinen ärger obwohl er doch recht laut ist. polizeikontrolle hatte auch nichts zu bemängeln.

Verfasst: 5. Jul 2009, 14:23
von Maad
@MC
Daher schrieb ich ja mal "falls es überhaupt auffällt" Bei einer normalen Polizeikontrolle oder HU wird geschaut, ob da ne E-Nr drauf ist und gut ist.

Nur wenn man bedenkt was eine Abnahme kostet, dann weiss man weshalb ein Leovince um die 350,- kostet und andere nicht zugelassene Endtöpfe eben deutlich weniger. Und gearscht ist in allen Fällen ja der Kunde, der guten Glaubens einen Auspuff kauft und meint legal unterwegs zu sein, was real aber eben dennoch nicht so ist.

Natürlich gibt es viele, die mit zu kleinen Spiegeln, nicht zugelassenen Endtöpfen etc. rumfahren, aber meist dann doch weil sie das Risiko selbst in Kauf nehmen und wissen was an ihren Moppeds ok ist und was nicht.

LG
Marek

Verfasst: 5. Jul 2009, 22:49
von AoS
Maad hat geschrieben:@MC
Daher schrieb ich ja mal "falls es überhaupt auffällt" Bei einer normalen Polizeikontrolle oder HU wird geschaut, ob da ne E-Nr drauf ist und gut ist.
Man kann es drauf ankommen lassen. Nur wenn man sicher gehen will sollte man schon eine ABE im Rücken haben.

Ich versteh da auch die Gesetzeslage nicht (bzw. was sich der Gesetzgeber gedacht hat): Der Verkäufer muss dem Käufer ja gar keine ABE mehr zum Auspuff dazu geben. Der Gesetzgeber nimmt an, dass sich der Käufer zu hundert Prozent auf die Angaben des Verkäufers verlassen kann.

Nur wenn es denn hart auf hart kommt, dann heißt der Werbetext "Auspuff passend für Motorrad XYZ. Mit E-Nummer." für den Verkäufer vielleicht nur noch, dass der Auspuff eine Nummer für nen 125er-Roller hat und per Zufall mechanisch an die XYZ passt.

Wenn man dann wegen sowas von der Schmier drei Punkte Flens aufgebrummt bekommen hat, dann darf man die wahrscheinlich wegklagen.

Denn als Fahrzeugführer hat man, so weit ich weiß, erstmal die komplette Verantwortung für das KFZ. Ich bin kein Anwalt, aber vielleicht sagt dir der weltfremde Richter, dass du dir vor Fahrtantritt doch die ABE hättest anschauen müssen.

Grüße,
Dirk

Verfasst: 5. Jul 2009, 22:57
von Maad
@Aos
Genau das ist die Problematik, die ich sehe. Ist in einem Staat wie unserem ja aber nichts Neues. Im Grunde ist es viel einfacher den einzelnen haftbar zu machen, statt den eigentlichen Verursacher.

Doch auch, wenn der Hersteller keine ABE mitliefern muss, macht es doch unter'm Strich jeder, der die teure Abnahme hat machen lassen. Zumindest habe ich bisher noch nie gehört, dass es eine ABE gibt, sie aber nicht mitgeliefert wurde. Mein logischer Rückschluss ist also: wenn keine ABE mitgeliefert wird, gibt es auch keine.

LG
Marek

Verfasst: 5. Jul 2009, 23:26
von Brummbär
Maad hat geschrieben: ...Zumindest habe ich bisher noch nie gehört, dass es eine ABE gibt, sie aber nicht mitgeliefert wurde. Mein logischer Rückschluss ist also: wenn keine ABE mitgeliefert wird, gibt es auch keine.

LG
Marek
Ich kenne es eigentlich eher so, dass die ABE in Papierform nicht mitgeliefert wird.
Absolut unüblich ist es bei anderen Anbauteilen wie Blinkern, Rückspiegeln und Rücklichtern. Da genügt eigentlich jedem die kleine E-Kennzeichnung auf dem Bauteil selbst.

Verfasst: 5. Jul 2009, 23:38
von reni-x
bei meinem Holeshot war auch keine dabei. Hab ich mir dann irgendwie nachschicken lassen.
Ebenso hätte ich auch noch nie bei Blinkern,etc. eine dabeigehabt....

Verfasst: 5. Jul 2009, 23:41
von AoS
Brummbär hat geschrieben:Ich kenne es eigentlich eher so, dass die ABE in Papierform nicht mitgeliefert wird.
Absolut unüblich ist es bei anderen Anbauteilen wie Blinkern, Rückspiegeln und Rücklichtern. Da genügt eigentlich jedem die kleine E-Kennzeichnung auf dem Bauteil selbst.
Danke, jetzt kapier ichs. Die Teile, die du ansprichst sind ja nicht fahrzeugspezifisch, und genau da liegt das Problem:
-Wikipedia- hat geschrieben:Sofern auf diesen Teilen ein Genehmigungszeichen, das sogenannte „E-Prüfzeichen“, sichtbar ist, muss der Fahrzeugführer nach § 19 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 3, Ziffer 2 und Abs. 4 StVZO keine Kopie der EG-Betriebserlaubnis beziehungsweise der Übereinstimmungsbescheinigung vorweisen können. Um jedoch keine Mißverständnisse bei einer Verkehrskontrolle zu erzeugen, sollte alles Informationsmaterial der Hersteller hierüber mitgeführt werden, sofern vorhanden.
Ist der Verwendungsbereich des Teils jedoch eingeschränkt, so hat der Hersteller nach § 3 Abs. 5 EG-TypV Angaben über die Beschränkungen und Vorschriften zum Einbau mitzuliefern.
Ich muss ehrlich zugeben, dass ich bisher auch nur vom ersten Teil dieser Regelung wusste, der rot markierte Teil war mir unbekannt. Ich denke, der wird gerne mal überlesen. Denn ein Auspuff ist definitv im Verwendungsbereich eingeschränkt. Somit ist das, was MIZU grade macht, für mich ganz einfach illegal.

Grüße,
Dirk

Verfasst: 6. Jul 2009, 09:56
von MC
Moin,

also ich weiss nur das es meinen Auspuff, also den aus der Ebay Auktion von maad bzw. von götz motorsport, in 2 varianten gab. einmal racing für 150€ und einmal so wie ich ihn hab mit e nummer für 220. von daher gehe ich jetzt mal ganz stark davon aus das meiner legal ist. auch wenn er sehr laut ist und keine gute passgenauigkeit hatte, welche ich aber ein bisschen korrigiert habe ;)

Verfasst: 6. Jul 2009, 17:41
von djroli
MC hat geschrieben:Moin,

also ich weiss nur das es meinen Auspuff, also den aus der Ebay Auktion von maad bzw. von götz motorsport, in 2 varianten gab. einmal racing für 150€ und einmal so wie ich ihn hab mit e nummer für 220. von daher gehe ich jetzt mal ganz stark davon aus das meiner legal ist. auch wenn er sehr laut ist und keine gute passgenauigkeit hatte, welche ich aber ein bisschen korrigiert habe ;)
Siehe dazu auch Eröffnungsbeitrag!

G.P.R.

Verfasst: 6. Jul 2009, 17:43
von djroli
Hallo ihr Lieben!

Kann jemand von Euch ein wenig italienisch oder mafiosisch?

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?Vie ... 0366319354

Verfasst: 6. Jul 2009, 17:50
von Maad
In der auktion steht etwas von "certificato di omologazione" und das müsste ungefähr genau dieses Dokument sein!

Daher ist der Auspuff legal fahrbar!
Wer also noch einen Auspuff für seine Freewind sucht, sollte sich den bestellen. Einfacher und günstiger geht es wohl nicht mehr. Zumindest nicht legal!

LG
Marek

Verfasst: 6. Jul 2009, 18:00
von jens_langen
Hmm.
Ein italienischer Hersteller mit einer spanischem ABE?

Verfasst: 6. Jul 2009, 18:06
von Maad
Jetzt wo du es sagst. Wirkt seltsam, aber zumindest wird in der spanischen ABE der italienische Hersteller/Auspuff bezeichnet. Ist aber nunmal das Original was beim GPR-Auspuff für die Freewind mitgeliefert wird.

LG
Marek