Hab mir den Topf auch angeschafft.
Klingt auch sehr gut, fast zu gut. Hab mich deshalb mal im Internet bezüglich der StvZo schlau gemacht. Sobald ein "E" Zeichen drauf ist, ist der Topf legal. Er darf nur nicht zu laut sein

Und da gibt es knallharte Vorschriften.
Das Standgeräusch und das Fahrgeräusch welches in der Zulassung des jeweiligen Fahrzeuges eingetragen ist, darf nicht überschritten werden.
Eine freiwillige Standgeräuschmessung meinerseits bei der DEKRA ergab ca. 98-102db. Eingetragen sind 86db.
Laut Aussage des DEKRA Prüfers kann man bei einem zu hohem Standgeräusch auf ein zu hohes Fahrgeräusch schließen.
Dennoch sei es möglich, dass trotz eines zu hohem Standgeräusches das Fahrgeräusch eingehalten wird. Dies sollte dann aber auch in der ABE erwähnt werden, damit die Rennleitung nicht gleich Stress macht.
Die Aussage von MIZU, dass nur die Fahrgeräuschmessung vor Gericht zählt, wurde mir von DEKRA und vom Tüv bestätigt.
Gruß Matthias