Ich kenn da einen Autobahnpolizisten (einen Cheffe bei denen), den ich mal letztens gefragt habe:
Bei Stau durchschlängeln ist aus vielen Gründen (je nach Spur) nicht erlaubt:
- Ist manchmal wie rechts überholen
- Zu wenig Sicherheitsabstand seitlich
- Manchmal wie verbotene Benutzung des Standstreifens
- Allgemeine Verkehrspflichten werden verletzt
Fazit: Sie können einem IMMER dafür belangen, wenn sie wollen!
ABER: Die meisten Damen und Herren von der Rennleitung sind auch Motorradfahrer (dienstlich und / oder privat) und wissen, wie das mit Schutzkleidung im Sommer im Stau so läuft...
Mein Bekannter meint,
seine Leute greifen nur situationsbedingt ein bei:
- Rücksichtsloses, provokantes durchschlängeln
- schnelles vorbeifahren (mehr als Schrittgeschwindigkeit)
- Benutzung der Hupe um sich Platz zu verschaffen
- längeres Fahren auf dem Standstreifen (wg. Rettungsfahrzeuge)
- vorfahren bis zur Unfallstelle zum gaffen oder fahren durch die E-Stelle
- etc.
Solange man sich langsam und defensiv vorwärts bewegt, gibt es *zitat on* "eine hohe Eingreifschwelle" *zitat off* für die Rennleitung, d.h. sie machen normalerweise nix.
Probleme gibts allerdings auch mit der Versicherung, wenn ihr beim Durchschlängeln an einer "Dose" hängenbleibt.
Da wird euch nicht helfen, wenn ihr sagt, der Autofahrer hat ohne zu schauen die Tür aufgerissen.
Es ist also verboten.
Aber was ist schon alles legal, was auf deutschen Autobahnen abgeht?
Am besten ist wohl, sich nicht erwischen zu lassen!!!!
Pfälzer (der sich immer durchmogelt)
