Ist das Bild eigentlich gespiegelt? Bei mir schaut so zumindest die rechte Seite aus.
@haligali
Also die hintere Verkleidung ganz abzumachen wäre wohl nicht ok, denke ich, da meines wissens nach die Halterung für die Batterie etc unterm sitz ein Stück ist.
Diesen hängenden Lappen zu kürzen liegt aber in einer Grauzone. Motorräder mit einer EG-Betriebserlaubnis beziehen sich auf EG-Recht, d.h. es gibt keine genaue Beschreibung über die Abmaße der Radabdeckung.
Motorräder, die davor zugelassen wurden, wurden nach der nationalen Gesetzgebung zugelassen und müssen daher eine Radabdeckung von 15cm über Mitte der Hinterachse aufweisen. Und das ganze wird natürlich im ungefederten Zustand gemessen. Diese "Vorläufige Richtlinie über die Anforderungen von Radabdeckungen" stammt übrigens von 1962.
Jedoch gibt es viele Polizisten, die die "ausreichende Hinterradabdeckung" vernachlässigen. Zudem gabs mal 98 einen Ergänzungspragraphen 36a StVZO der sich damit befasst. Und dort steht, dass es nicht gerechtfertigt ist, dass die Betriebserlaubniss erlischt wenn kein ausreichender spritzschutz vorhanden ist, wenn doch neure Motorräder von dieser Regelung ausgenommen sind. Ausserdem handelt es sich immer noch um eine vorläufige Richtlinie von 1962...
Mein Fazit daraus: Ab den Mist, aber noch ein Spritzschutz montieren, das als solches noch bezeichnet werden darf (dazu zählt kein Kennzeichen!!!).
Wer so ein Spritzschutz hat, wo unter das Kennzeichen noch ein Reflektor dran ist, ist im Alltag fast auf der sicheren Seite.