Umbau Vorhaben

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haligali
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Beitrag von haligali »

Hallo,

bin hier im Forum fleissig am lesen und da hab ich den Artikel über das Tomb Raider Moped gefunden:
Bild
Sieht schon cool aus und da ein xf 650 Motor drin ist machst es natürlich noch cooler. Und hier meine Fragen zu unseren XF's: Hat schon jemand von euch mal die Verkleidung abgemacht (hinten, unter dem Sitz)? Sieht das gut aus? Darf man das? Ist die Verkleidung rechts über dem Auspuff auch als Wärmeschutz gedacht, damit sich der Sozi nicht verbrennt?
Vorne der oben montierte Kotflügel ist auch schick. Bei unserer XF möglich?

Gruss
Frank
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Denny
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Beitrag von Denny »

Das was ich bis jetzt "gelernt" habe ist:
Möglich ist alles, sofern man keine Kosten scheut und auch mit nicht legalen Umbauten rumfahren will.

Über einen anderen Kotflügel wurde hier schon diskutiert.

Eine Frage zu deinem neuen Rücklicht:
Ist das dieses hier?
Mhhh, lecker, Eintopf!
haligali
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Beitrag von haligali »

Genau das 33504 für 26,95
Den Thread kenn ich schon. Da hörte es sich erst so an als liefe es darauf hinaus, was mich interessiert aber am Ende war es doch nur der Austausch des Orginal Kotflügels. Das muss nicht sein :wink:
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Denny
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Beitrag von Denny »

Danke.

Nee, da hast du nicht ganz recht. Freewind_light hat den Umbau schonmal gemacht, war aber nicht zufrieden.
...also ich hatte den Supermotokotflügel an meiner FW montiert (Deine zweite Wahl). Das montieren war nicht das Problem, mit ein wenig Einfallsreichtum ging das, auch war das Pendeln bei Geschwindigkeiten ab 120-130 zu spüren, obwohl ich den Kotflügel mit einer Strebe verstärkt hatte, es war zwar nie gefährlich eben nur störend.

Das viel größere Problem war die Kühlung, so wie einer meiner Vorredner schon erahnte. Das hintere Teil des Kotflügels deckt mindestes ein Drittel oder mehr von dem Kühler ab, was mir sehr hohe Öltemp. bescherte, also auf Touren im Sommer bis 140 Grad was eher unüblich ist und den Motor sehr gefährdet, was ich sicherlich nicht betonen muss.

Ich habe mich jetzt für einen super kleinen Fighter-Kotflügel entschieden in Carbonoptik. Sieht auch nicht schlecht aus. Ist halt eine ganz andere Stilrichtung, weil dieser wieder nach unten wandert und an den Original-Befestigungspunkten montiert ist.
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Als Montagelösung benutzte ich zwei schwere Rohrschellen, die mit einen T-Stück, als Platte verbunden waren und somit als Auflage für den Kotflügel dienten. So war auch noch die Möglichkeit eine Verstrebung gegen das Flattern zu montieren, was allerdings nicht viel brachte. Zudem wurde der Federweg verkürzt durch die Schellen. Also nicht wirklich der Weisheit letzter Schluß.

Bilder habe ich von dem ganzen nicht, da es mich nach einer Woche fahren schon so nervte dass ich wieder auf den Originalkotflügel zurück baute, bzw jetzt einen Fighterkotflügel verwende.
Zuletzt geändert von Denny am 30. Jan 2007, 16:56, insgesamt 1-mal geändert.
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Maad
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Beitrag von Maad »

Ist das Bild eigentlich gespiegelt? Bei mir schaut so zumindest die rechte Seite aus. :)

@haligali
Also die hintere Verkleidung ganz abzumachen wäre wohl nicht ok, denke ich, da meines wissens nach die Halterung für die Batterie etc unterm sitz ein Stück ist.

Diesen hängenden Lappen zu kürzen liegt aber in einer Grauzone. Motorräder mit einer EG-Betriebserlaubnis beziehen sich auf EG-Recht, d.h. es gibt keine genaue Beschreibung über die Abmaße der Radabdeckung.

Motorräder, die davor zugelassen wurden, wurden nach der nationalen Gesetzgebung zugelassen und müssen daher eine Radabdeckung von 15cm über Mitte der Hinterachse aufweisen. Und das ganze wird natürlich im ungefederten Zustand gemessen. Diese "Vorläufige Richtlinie über die Anforderungen von Radabdeckungen" stammt übrigens von 1962. :lol:

Jedoch gibt es viele Polizisten, die die "ausreichende Hinterradabdeckung" vernachlässigen. Zudem gabs mal 98 einen Ergänzungspragraphen 36a StVZO der sich damit befasst. Und dort steht, dass es nicht gerechtfertigt ist, dass die Betriebserlaubniss erlischt wenn kein ausreichender spritzschutz vorhanden ist, wenn doch neure Motorräder von dieser Regelung ausgenommen sind. Ausserdem handelt es sich immer noch um eine vorläufige Richtlinie von 1962... ;)

Mein Fazit daraus: Ab den Mist, aber noch ein Spritzschutz montieren, das als solches noch bezeichnet werden darf (dazu zählt kein Kennzeichen!!!).
Wer so ein Spritzschutz hat, wo unter das Kennzeichen noch ein Reflektor dran ist, ist im Alltag fast auf der sicheren Seite.
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