Wie verhält es sich eigentlich mit dem Austausch der originalen Kettenabdeckung gegen so ein Blech, wie ich es schon häufiger gesehen habe?
Erlischt damit die Betriebserlaubnis?
Muss man dass Teil eintragen lassen?
Nichts davon?
Außerdem wüsste ich gerne, ob das Ding funktional irgendwelche Nachteile hat. Saut man sich rückwärtig ein, wenn das Hinterrad nicht mehr so weit abgedeckt ist?
Hallo Willi,
den Kettenschutz kannst Du je nach gusto wechseln - die Ausführung ist nicht typgeprüft. Sie sollte nur ihren Zweck erfüllen.
Selbst ohne würde die Betriebserlaubnis nicht erlöschen. Abnehmen/Eintragen lassen mußt Du das Teil daher nicht.
Kettenschutz ist egal, muss nur vorhanden sein. Problematisch könnte der Spritzschutz werden, wenn der Prüfer kleinkariert ist. Die XF hat leider keine EU-Typzulassung, die bei dem Thema sehr lasch ist. Sie wurde nach den alten deutschen Maßstäben zugelassen, da muss er mindestens bis auf 150mm über der Radachse reichen. So lang ist der Kotflügel nicht, wenn ich mich recht erinnere.
Früher haben die darauf geachtet, aber bislang hab ich nie Probleme damit gehabt. Aber wenn der Prüfer lange nicht auf der Mutti war, dann kann's durchaus Probleme bringen.
Ich würde das Teil aufbewahren, dann schraubst du es halt wieder dran wenn einer danach fragt.
auch ich habe mir die Abdeckung bei BikeFarm im Juni bestellt und gekauft, allerdings noch für nur 34,98€, kurz danach haben die den Preis um 100,00€ erhöht. Das Blech passt genau und verrichtet seine Aufgabe gut(Optik ist besser als mit dem Originalteil).
Ich habe ebenfalls den Kettenschutz verbaut. Wenn das Ding nun neu 134€ kostet, dann trenne ich mich gern für die Hälfte von meinem.
Das Einsauen hält sich auch in Grenzen, da die Xf ja noch einen normalen Spritzschutz hat. Selbst mit Heckhöherlegung und anderem Federbein hinten habe ich keine Probleme was das Einsauen im Gelände angeht.
Zum Thema Spritzschutz: es gibt einen Ergänzungsparagrafen zur StVzo der besagt, dass man eigentlich keinen Spritzschutz hinten benötigt.