wawu hat geschrieben: und weil ich auf dem Sudelfeld mit Sozius die Kiste in der Kurve mal dermaßen auf den Hauptständer aufbockte dass mir Himmelangst wurde.
Ein schönes Beispiel das der Spass nicht ungefährlich ist, Danke.
wawu hat geschrieben:
Noch was zum Haftungsausschluss bei Fahrzeugen mit nicht eingetragenen Änderungen: Nach meiner Kenntnis kommt dies nur zum tragen wenn die Veränderung ursächlich für den Unfall verantwortlich war. Was erst mal zu beweisen wäre. Aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren

Ich möcht dich nicht belehren,

, aber ich erzähl dir mal von meinem Kenntnisstand:
Ich habe oben absichtlich nicht vom "Haftungsauschluss" sondern vom "Regress" geschrieben. Ersteres gibt es praktisch nur bei Straftaten wie Fahrerflucht oder Versicherungsbetrug.
Zum Regress: nehmen wir dein Erlebnis am Sudelfeld und dramatisieren ein wenig:
Dein Moped setzt in der Kurve auf, hebelt aus, du machst dich auf die Backen und dein Moped rutscht in ein Gruppe entgegenkommender Moppedfahrer.
Normalerweise kommt es nicht zur Untersuchung des Fahrzeuges durch einen Gutachter und du kommst mit einem schlechten Gewissen davon.
Unter Umständen, z.B. Bei einem Verdacht oder hohen (Personen-)Schaden kann es aber zur Begutachtung kommen. Es wird festgestellt das die Manipulation am KFZ zu dem Unfall verantwortlich ist. Der Schaden der Unfallgegner wird von der Versicherung reguliert und sie nimmt dich in Regress, das heisst sie kann bis zu (zur Zeit) 5000 Euro von dir zurückfordern.
Das sind aber alles nur Richtlinien, die in der Regel aber befolgt werden. Bei sehr hohen Schäden versucht schon mal die Versicherung da raus zu winden. Oder bei mehreren Verstössen. Z.B. Manipulation am KFZ- 5000 Euro plus besoffen 5000 Euro plus kein Führerschein 5000 Euro....
Es gibt auch noch andere Fälle, etwa Leistungsmanipulation, hier wird die Versicherung die Differenz zur entsprechenden Versicherungsklasse vom Tag der Zulassung auf deinen Namen einfordern.
Zu alldem gibt es natürlich auch noch rechtliche Konsequenzen.
Wie bereits erwähnt, es wird bei Moppeds selten begutachtet, (bei Rollern schon öfter) und selten in Regress genommen. Ich will auch keine Panik verbreiten, aber man sollte wissen was man tut.
Alles Geschriebene gilt nur für die Haftpflichtversicherung und stammt von einem Versicherungsvertreter, ist aber schon ein paar Jahre her.
Wer es genau wissen will, sollte selbst bei seiner Versicherung fragen.
Gruss
Streifer