Mein Reden/Schreiben!Damit die Versicherung Schäden zurückfodern kann muss eine NACHWEISLICH UNFALLKAUSALE VERÄNDERUNG am Fahrzeug vorliegen.
Doch bei anderen Bauteilen, z.B. Fahrwerk, Bremse ..., also bei lebenswichtigen Dingen sollte man darauf achten. Einen generellen Freifahrtsbrief gibt es in Belgien, auch ohne auto securité, nicht.Das gilt übrigens für alle Bauteile.
Und wie schon geschrieben, die Sachverständigen arbeiten hier nicht frei, sondern für die Versicherung. Da holst Du bei einem unverschuldet Unfall, z.B. mit der Dose, rein gar NIX raus.
Die Versicherung schreibt Dir vor, in welcher Vertragsgarage Du Deine Kiste zu fahren hast, natürlich nur Werkstätten, die mit der Versicherung auch gut arbeiten. Die Versicherung schickt einen von ihr ausgewählten Sachverständigen zu der Vertragsgarage. Der Sachverständige beurteilt natürlich "neutral" deinen Schaden und schreibt exakt vor, was ersetzt werden muss, was man instand setzten kann, welche Teile in welcher Stückzahl zu beschaffen sind, was beim entsprechenden Fahrzeugalter auch als "Verschleiß" zu tolerieren ist. Die Garage führt aus und rechnet mit Nachweis direkt mit der Versicherung ab.
D.h. Tricksen = unmöglich, d.h. Kostenvoranschlag machen lassen und selber rep. / die Reparatur sein lassen = unmöglich
Wenn Du dann auch noch unfallkausale Veränderungen an deinem Kraftfahrzeug hast und da schreibe ich nicht von so nem Plastikding oder nem zu lauten Auspuff, dann Prost Mahlzeit!
Hier werden Kinder von EG-Mitgliedstaatlern schon wegen Verletzung der pflichtigen Schutzimpfungen (z.B. Kinderlähmung) ausgwiesen, was wird wohl mit nem Ausländer geschehen, der ein "gefährliches" Fahrzeug führt?
Aber ansonsten macht es hier einen irren Spaß!
Man muß die Menschen halt nehmen wie sie sind
Tron