Frage zur Reifenfabrikatsbindung

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blaubaer
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Frage zur Reifenfabrikatsbindung

Beitrag von blaubaer »

Vielleicht ist das ne blöde Frage, aber ich steig nicht ganz durch, ob mein Töff nun eine Reifenfabrikatsbindung hat... (war ursprünglich gedrosselt)

in der Zulassungsbescheinigung Teil I steht unter Bemerkungen und Ausnahmen:

ABE war H674*Zu P.2/P.4:Leist.erh.d.Gasschieber ohne Bohrung.*Reifenfabrikatsbindung Gem. Betriebserlaubnis beachten*

im alten Fahrzeugbrief steht unter Bemerkungen:
ABE war H674
Ziff.20 bis 23:Reifenpaar nur von einem Herst.zul.

wo zum :twisted: finde ich diese Betriebserlaubnis??? Und muss ich mich nun an die Freigaben halten?
[url=http://www.publicons.de/][img]http://img217.imageshack.us/img217/6499/pub48782744720141492284zm6.png[/img][/url]
nobbes
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Beitrag von nobbes »

35 kW sind 35 kW sind 35 kW...

Steht hier: http://motorrad.suzuki.de/uploads/tx_mc ... _AC_01.pdf

Gruß, Nobbes
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